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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 20 Jan 2020 German Company Register, Germany
Text
Energieversorgung Offenbach AktiengesellschaftOffenbach am Main
II. Vorschläge zur Beschlussfassung Zu Punkt 1.2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 13.799.592,09 € zzgl. dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 20.033,01 € wie folgt zu verwenden:
Zu Punkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 Entlastung zu erteilen. Zu Punkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 Entlastung zu erteilen. Zu Punkt 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Prüfung des Jahresabschlusses die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 erneut zu bestellen. Zu Punkt 5: Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitgliedes und Ersatzmitgliedes Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Verena Amann, Vorstandsmitglied der MVV Energie AG, wohnhaft in 76133 Karlsruhe, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Peter Dinges, Stabsabteilungsleiter der MVV Energie AG, wohnhaft in 68309 Mannheim, als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG für Frau Amann zu wählen. Begründung: Herr Peter Dinges hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 26.02.2020 niedergelegt. Herr Adolf Plentz hat sein Mandat als Ersatzmitglied für Herrn Peter Dinges im Aufsichtsrat der Energieversorgung Offenbach AG ebenfalls mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 26.02.2020 niedergelegt. Deshalb ist die Ergänzungswahl eines Mitglieds zur Vervollständigung des Aufsichtsrats der Energieversorgung Offenbach AG in der Hauptversammlung erforderlich. Nach § 101 Abs. 3 AktG kann für ein Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Das Ersatzmitglied kann nur gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Die Wahl von Ersatzmitgliedern ist auch gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung der Energieversorgung Offenbach AG zulässig. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes. Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach a. Main, Germany.