European Companies Search Engine
Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG Ureg 27 Jun 2017 German Company Register, Germany
Text
Bayer Pharma AktiengesellschaftBerlinBekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG
Es ist beabsichtigt, die Schering-Kahlbaum Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin als übertragende Gesellschaft auf die Bayer Pharma Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich das gesamte Stammkapital der Schering-Kahlbaum Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden Bayer Pharma Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Verschmelzungsunterlagen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG liegen in den Geschäftsräumen der Ein Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Bayer Pharma Aktiengesellschaft bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.
Berlin, im Juni 2017 Bayer Pharma Aktiengesellschaft Der Vorstand |
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Bayer Pharma AG, Berlin, Germany.