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Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG Ureg 7 Jul 2015 German Company Register, Germany

Text

GFKL Financial Services Aktiengesellschaft

Essen

Amtsgericht Essen, HRB 13522

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

I.
Mitteilung der Garfunkelux Holdco 2 S.A., Luxembourg

Die Garfunkelux Holdco 2 S.A., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

II.
Mitteilung der Garfunkelux Holdco 1 S.à r.l., Luxembourg

Die Garfunkelux Holdco 1 S.à r.l., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

III.
Mitteilung der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxembourg

Die Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

IV.
Mitteilung der Garfunkel Holding GmbH, Frankfurt am Main

Die Garfunkel Holding GmbH, Frankfurt a.M., hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1 und Abs. 3, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

V.
Mitteilung der Garfunkelux S.à r.l., Luxembourg

Die Garfunkelux S.à r.l., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

VI.
Mitteilung der P5 CIS S.à r.l., Luxembourg

Die P5 CIS S.à r.l., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

VII.
Mitteilung der P5 Co-Investment L.P., Guernsey

Die P5 Co-Investment L.P., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

VIII.
Mitteilung der P5 Sub L.P. 1, Guernsey

Die P5 Sub L.P. 1, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

IX.
Mitteilung der Permira Holdings Limited, Guernsey

Die Permira Holdings Limited, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

X.
Mitteilung der Permira Investments Ltd., Guernsey

Die Permira Investments Ltd., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

XI.
Mitteilung der Permira Nominees Ltd., Guernsey

Die Permira Nominees Ltd., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

XII.
Mitteilung der Permira V I.A.S. L.P., Guernsey

Die Permira V I.A.S. L.P., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

XIII.
Mitteilung der Permira V L.P. 1, Guernsey

Die Permira V L.P. 1, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

XIV.
Mitteilung der Permira V L.P. 2, Guernsey

Die Permira V L.P. 2, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

XV.
Mitteilung der Permira V G.P. L.P., Guernsey

Die Permira V G.P. L.P., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

XVI.
Mitteilung der Permira V G.P. Limited, Guernsey

Die Permira V G.P. Limited, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

 

Essen, 30. Juni 2015

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Lowell Financial Services GmbH, Essen, Germany.