GFKL Financial Services Aktiengesellschaft
Essen
Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
I.
Mitteilung der Garfunkelux Holdco 2 S.A., Luxembourg
Die Garfunkelux Holdco 2 S.A., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
II.
Mitteilung der Garfunkelux Holdco 1 S.à r.l., Luxembourg
Die Garfunkelux Holdco 1 S.à r.l., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
III.
Mitteilung der Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxembourg
Die Garfunkelux Holdco 3 S.A., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
IV.
Mitteilung der Garfunkel Holding GmbH, Frankfurt am Main
Die Garfunkel Holding GmbH, Frankfurt a.M., hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1 und Abs. 3, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
V.
Mitteilung der Garfunkelux S.à r.l., Luxembourg
Die Garfunkelux S.à r.l., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
VI.
Mitteilung der P5 CIS S.à r.l., Luxembourg
Die P5 CIS S.à r.l., Luxembourg, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
VII.
Mitteilung der P5 Co-Investment L.P., Guernsey
Die P5 Co-Investment L.P., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
VIII.
Mitteilung der P5 Sub L.P. 1, Guernsey
Die P5 Sub L.P. 1, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
IX.
Mitteilung der Permira Holdings Limited, Guernsey
Die Permira Holdings Limited, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
X.
Mitteilung der Permira Investments Ltd., Guernsey
Die Permira Investments Ltd., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
XI.
Mitteilung der Permira Nominees Ltd., Guernsey
Die Permira Nominees Ltd., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
XII.
Mitteilung der Permira V I.A.S. L.P., Guernsey
Die Permira V I.A.S. L.P., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
XIII.
Mitteilung der Permira V L.P. 1, Guernsey
Die Permira V L.P. 1, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
XIV.
Mitteilung der Permira V L.P. 2, Guernsey
Die Permira V L.P. 2, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
XV.
Mitteilung der Permira V G.P. L.P., Guernsey
Die Permira V G.P. L.P., Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
XVI.
Mitteilung der Permira V G.P. Limited, Guernsey
Die Permira V G.P. Limited, Guernsey, hat uns gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Carl Holding GmbH, Frankfurt am Main, zuzurechnen ist. Zugleich hat sie uns gemäß §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
Essen, 30. Juni 2015
Der Vorstand
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