Stuttgart
WKN: 549240
ISIN: DE 0005492409
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach §§ 229 ff. AktG
und die anschließend erfolgte Kapitalerhöhung
Die außerordentliche Hauptversammlung der BF.direkt AG vom 1. Dezember 2009 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.250.000,00, eingeteilt in 2.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zum Zwecke der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG ohne bilanzielle Rückwirkung im Verhältnis 10:1 um EUR 2.025.000,00 auf EUR 225.000,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass je 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Mit der Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart am 26. Februar 2010 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital der BF.direkt AG ist in Form von Globalurkunden und Einzelurkunden verbrieft, die größtenteils bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Urkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben worden.
Am 15. März 2010 werden die girosammelverwahrten Aktien durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je 10 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN: DE 0005492409/WKN: 549240) werden die Aktionäre der BF.direkt AG eine konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von ebenfalls EUR 1,00 (ISIN: DE 000A1A6ZK6/WKN: A1A6ZK) erhalten.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN: DE 000A1A6ZL4/WKN: A1A6ZL) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Internationales Bankhaus Bodensee AG mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und von dieser für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Zur Verwertung der Aktienspitzen sind diese bis zum Ende des Regulierungszeitraumes am 1. April 2010 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto Nr. 7160 der DZ Bank zugunsten der 42003260 Internationales Bankhaus Bodensee AG, Depot-Nr. 999 999 9995 zu übertragen. Verbleibende Aktienspitzen werden nach Ablauf des Regulierungszeitraumes wertlos ausgebucht.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaige erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die im Anschluss an die Kapitalherabsetzung erfolgte Kapitalerhöhung wurde in einem Umfang von EUR 150.000,00 gezeichnet. Den weiteren Aktionären wurden die von ihnen im Rahmen des Mehrbezugs gewünschte Aktienanzahl in voller Höhe zugeteilt.
Mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung um EUR 150.000,00, eingeteilt in 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 20834, am 26. Februar 2010 wurde das herabgesetzte Grundkapital von EUR 225.000,00 auf EUR 375.000,00 erhöht. Die Satzung wurde entsprechend angepasst und weist nun ein Grundkapital von EUR 375.000,00 aus.
Stuttgart, den 12. März 2010
Der Vorstand
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