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Einladung Hauptversammlung am 9. Juni 2009 Ureg 27 Apr 2009 German Company Register, Germany
Text
GBK Beteiligungen AktiengesellschaftGünther-Wagner-Allee 13,
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| EUR | |
| Bilanzgewinn per 31.12.2008 | 2.161.672,67 |
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,22 je Stückaktie | 1.485.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 676.672,67 |
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der Hauptversammlung, voraussichtlich ab 10. Juni 2009.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2008 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr 2009 zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 Abs. 3 und 4 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Dienstag, 2. Juni 2009, 24.00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen:
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
c/o M.M. Warburg & Co. KGaA
Wertpapierverwaltung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Telefax: 0 40 / 36 18 - 11 16
E-Mail: WPV-BV-HV@mmwarburg.com
Für den Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Dienstag, den 19. Mai 2009, 0.00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft).
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine der in § 135 Abs. 9 und Abs. 12 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen(vereinigungen) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich (§ 126 BGB) zu erteilen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit der Eintrittskarte übersandt, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zugesandt wird.
Anforderung von Unterlagen, Aktionärsanträge
Diese Hauptversammlungseinladung, der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 mit den in TOP 1 genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stehen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger im Internet unter der Adresse www.gbk-ag.de zum Download bereit und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Die Anforderung von Unterlagen sowie eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
Günther-Wagner-Allee 13
30177 Hannover
Telefax: 05 11 / 2 80 07 - 51
E-Mail: schopp@gbk-ag.de
Anders adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig eingehende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden gemäß näherer Maßgabe von § 126 AktG nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.gbk-ag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 33.750.000,00 und ist eingeteilt in 6.750.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 6.750.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Hannover, im April 2009
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: GBK Beteiligungen AG, Hanover, Germany.