European Companies Search Engine

Einladung zur ordentliche Mitgliederversammlung Ureg3 Jun 2015 German Company Register, Germany

Text

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Hannover

 

Wir teilen mit, dass die

ordentliche Mitgliederversammlung
am Mittwoch, 08. Juli 2015, 10:00 Uhr,


in der

Unnamed street ??, 30177 Hannover, Germany
, stattfindet. Wir laden unsere Mitglieder hiermit ein.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats

2.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 nebst Konzernlagebericht

3.

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschluss über die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in den nachfolgend aufgeführten Satzungsbestimmungen zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

§ 6

Ziffer 1:
"Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern."

Ziffer 2: (unverändert)
"Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgte, beginnt und mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung endet, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Mitgliederversammlung kann für die von ihr gewählten Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Wiederwahl ist zulässig."

Ziffer 3: (unverändert)
"Gleichzeitig kann für ein bestimmtes oder für mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder jeweils ein Ersatzmitglied gewählt werden.

Das Ersatzmitglied tritt für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, für dessen Ersatz es gewählt ist, an dessen Stelle."

Ziffer 5 wird Ziffer 4 mit dem Inhalt:
"Jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand niederlegen. Die Niederlegung wird zum Ende des dem Zugang der Erklärung folgenden Monats wirksam."

Ziffer 5:
"Die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds oder Ersatzmitglieds ist unabhängig von dem Bestellungszeitraum gemäß § 6 Ziff. 2 auf den Schluss derjenigen ordentlichen Mitgliederversammlung, die der Vollendung des 75. Lebensjahres des betreffenden Mitglieds vorangeht, beschränkt."

Ziffer 4 wird Ziffer 6 mit dem Inhalt:
"Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus und ist kein Ersatzmitglied vorhanden, ist durch die nächste Mitgliederversammlung ein neues Mitglied zu wählen für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. Im Fall des Ausscheidens gemäß § 6 Ziff. 5 erfolgt die Wahl durch die Mitgliederversammlung, zu deren Ende das betreffende Mitglied ausscheidet."

§ 8

"Über eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bzw. den Ersatz von Auslagen entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache des festgesetzten Betrags. Die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.

Die Mitgliederversammlung kann bei außergewöhnlichen Belastungen Sondervergütungen festsetzen."

6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder

Herrn Rechtsanwalt Fritz-Klaus Lange und

Herrn Diplom-Kaufmann Robert Baresel

endet mit Beendigung dieser ordentlichen Mitgliederversammlung.

Gemäß § 35 Absatz 2 VAG setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, welche die Mitgliederversammlung als oberste Vertretung der Gesellschaft wählt.

Die Wahl erfolgt nach § 6 Ziff. 2 der Satzung für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgte, beginnt und mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt

Herrn Rechtsanwalt Fritz-Klaus Lange
Geschäftsführender Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung der RGM Holding GmbH, Dortmund

und

Herrn Diplom-Kaufmann Robert Baresel
Vorstandsvorsitzender i.R. der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., Münster

zur Wahl vor.

Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und das erste Halbjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung und die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und das erste Halbjahr 2015 (bis 30. Juni 2015) gemäß § 8 der Satzung wie folgt festzulegen:

 
Vergütung: EUR 25.000,00
Sitzungsgeld: EUR 750,00

Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Plenums des Aufsichtsrats gewährt.

Für die Mitgliedschaft im Personalausschuss, im Bilanzierungsausschuss und im Risikoausschuss wird jeweils eine weitere Vergütung von EUR 5.000,00 gewährt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse, die die gemeinsamen Sitzungen der jeweiligen Aufsichtsratsausschüsse der VHV Gruppe leiten, erhalten jeweils das Doppelte dieses Betrags. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied Mitglied in den Personal-, Bilanzierungs- und Risikoausschüssen weiterer Gesellschaften der VHV Gruppe ist, besteht der Anspruch auf Vergütung jeweils nur einmal für die Mitgliedschaft in den jeweils entsprechenden Personal-, Bilanzierungs- und Risikoausschüssen. Ein Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Personal-, des Bilanzierungs- und des Risikoausschusses nicht gewährt.

Die auf die Vergütung und die Sitzungsgelder zu zahlende Umsatzsteuer wird erstattet.

8.

Grundsatzbeschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung und die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 8 der Satzung in der Fassung, wie sie unter Tagesordnungspunkt 5 dieser Mitgliederversammlung beschlossen wurde, für das zweite Halbjahr 2015 (ab 01. Juli 2015) und bis auf Weiteres wie folgt festzulegen:

 
Vergütung: EUR 35.000,00
Sitzungsgeld: EUR 750,00

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieser Beträge.

Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Plenums des Aufsichtsrats gewährt.

Für die Mitgliedschaft im Personalausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 10.000,00 gewährt.
Für die Mitgliedschaft im Bilanzierungsausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 20.000 gewährt.
Für die Mitgliedschaft im Risikoausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 15.000 gewährt.
Für die Mitgliedschaft im IT-Ausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 15.000 gewährt.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse, die die gemeinsamen Sitzungen der jeweiligen Aufsichtsratsausschüsse der VHV Gruppe leiten, erhalten jeweils das Doppelte dieser Beträge. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied Mitglied in den Personal-, Bilanzierungs-, Risiko- und IT-Ausschüssen weiterer Gesellschaften der VHV Gruppe ist, besteht der Anspruch auf Vergütung jeweils nur einmal für die Mitgliedschaft in den jeweils entsprechenden Personal-, Bilanzierungs-, Risiko- und IT-Ausschüssen. Ein Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats nicht gewährt.

Die auf die Vergütung und die Sitzungsgelder zu zahlende Umsatzsteuer wird erstattet.

Dieser Beschluss wird im Hinblick auf die beschlossene, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene Änderung von § 8 der Satzung gefasst und erlangt erst Wirksamkeit, sobald diese Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist gemäß § 9 Ziff. 3 der Satzung spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) schriftlich anzumelden. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Legitimation des Mitglieds durch Vorlage eines Mitgliederausweises, des Original-Versicherungsscheines oder in sonstiger Weise verlangt werden.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist berechtigt, wer zu dieser Zeit Mitglied ist und das Stimmrecht hat. Voraussetzung für das Stimmrecht ist, dass alle fälligen Beiträge gezahlt sind. Auf je volle EUR 5.000,00 der für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Beiträge entfällt eine Stimme.

Unabhängig von der Höhe des Beitrags hat jedes Mitglied mindestens eine Stimme, höchstens jedoch fünfzehn Stimmen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der Mitglied der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. sein muss. Die schriftliche Vollmacht muss spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) zugegangen sein. Ein Bevollmächtigter kann höchstens vier Mitglieder vertreten und einschließlich der eigenen nicht mehr als fünfzehn Stimmen.

Im Übrigen wird auf die Satzungsbestimmungen verwiesen.

 

Hannover, den 03. Juni 2015

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung VVaG, Hanover, Germany.