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Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG - Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung Ureg 22 Jun 2026 German Company Register, Germany

Text

CANCOM SE

München

-ISIN DE0005419105-

Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien,
Bezugsrechtsausschluss, Einziehung)

Die ordentliche Hauptversammlung der CANCOM SE am 17. Juni 2026 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 16. Juni 2029 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Die Ausübung der Ermächtigung unterliegt den näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger am 5. Mai 2026 veröffentlichten Punkts 7 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien). Die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 5. Mai 2026 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der CANCOM SE am 17. Juni 2026.

 

München, im Juni 2026

CANCOM SE

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: CANCOM SE, Munich, Germany.