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Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 108 O 97/21 SpruchG) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) … Ureg 20 Nov 2024 German Company Register, Germany
Text
ATON GmbHMünchenBekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren
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| 1. |
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der World of Medicine AG wird auf jeweils 14,31 EUR für eine Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. |
| 2. |
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. |
| 3. |
Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern jeweils die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten. Ausgenommen ist der Antragsteller zu 17), der seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. |
| 4. |
Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 1.076.752,77 EUR festgesetzt. |
| 5. |
Die Beschwerde wird nicht zugelassen, soweit die Beschwerde EUR 600,- nicht übersteigt." |
Hinsichtlich der Abwicklung der Nachzahlung erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
München, im November 2024
ATON GmbH
Die Geschäftsführung
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: ATON GmbH, Munich, Germany.