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EINLADUNG zur 52. ordentlichen Hauptversammlung Ureg6 Jun 2012 German Company Register, Germany

Text

Raiffeisen Baucenter AG

Lauterbergstraße 1-5
76137 Karlsruhe

EINLADUNG zur 52. ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 13. Juli 2012 um 9:00 Uhr stattfindenden 52. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Ort der Hauptversammlung: Raiffeisenhaus Karlsruhe,
Sitzungszimmer 2.66,
Lauterbergstr. 1-5, 76137 Karlsruhe

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Raiffeisen Baucenter AG zum 31.12.2011 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorzulegenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Raiffeisen Baucenter AG,

Lauterbergstraße 1-5, 76137 Karlsruhe
, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 13.07.2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

5.

Änderung von § 18 der Satzung (Vergütung)

Die Vergütung des Aufsichtsrats soll durch eine Änderung von § 18 der Satzung (Vergütung) rückwirkend zum 01.07.2011 erhöht und ab dem 01.01.2013 von der Hauptversammlung bewilligt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden satzungsändernden Beschluss zu fassen:

§ 18 der Satzung (Vergütung) wird wie folgt neu gefasst:

 

"§ 18 Vergütung

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung.

(2)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Zeit vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2012 die folgende, jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbare Vergütung:

a)

Feste Vergütung

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 6.000,00 für jedes volle Geschäftsjahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 4.800,00 für jedes volle Geschäftsjahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von je EUR 1.500,00 für jedes volle Geschäftsjahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört bzw. das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ausgeübt haben, erhalten die feste Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis). Die feste Vergütung wird ebenfalls nur zeitanteilig (pro rata temporis) für die Zeit vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2011 gewährt.

b)

Sitzungsgeld

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats je Aufsichtsratssitzung und je Sitzung eines Aufsichtsratsausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 175,00 für halbtägige Sitzungen (bis zu vier Zeitstunden) und in Höhe von EUR 250,00 für ganztägige Sitzungen (mehr als 4 Zeitstunden).

(3)

Für die Zeit ab dem 01.01.2013 bewilligt die Hauptversammlung die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die von der Hauptversammlung beschlossene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gilt für alle nachfolgenden Geschäftsjahre, bis die Hauptversammlung einen neuen Beschluss fasst.

(4)

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre nachgewiesenen angemessenen Auslagen sowie die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer."

6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats ab 01.01.2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ab dem 01.01.2013 für ihre Tätigkeit die folgende, jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbare Vergütung:

a)

Feste Vergütung

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 6.000,00 für jedes volle Geschäftsjahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 4.800,00 für jedes volle Geschäftsjahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von je EUR 1.500,00 für jedes volle Geschäftsjahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört bzw. das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ausgeübt haben, erhalten die feste Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis). Die feste Vergütung wird ebenfalls nur zeitanteilig (pro rata temporis) in dem Fall, dass ein Geschäftsjahr weniger als 12 Monate umfasst, gewährt.

b)

Sitzungsgeld

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats je Aufsichtsratssitzung und je Sitzung eines Aufsichtsratsausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 175,00 für halbtägige Sitzungen (bis zu 4 Zeitstunden) und in Höhe von EUR 250,00 für ganztägige Sitzungen (von mehr als 4 Zeitstunden).

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern zudem ihre nachgewiesenen angemessenen Auslagen sowie die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer.

Dieser Hauptversammlungsbeschluss wird unter der aufschiebenden Bedingung gefasst, dass die Satzung in § 18 Abs. 3 bestimmt, dass für die Zeit ab dem 01.01.2013 die Hauptversammlung die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bewilligt.

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung bis spätestens am Freitag, 06.07.2012, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet hat:

 

Raiffeisen Baucenter AG
Frau Annette Lutz
Lauterbergstraße 1-5
76137 Karlsruhe
Fax-Nr.: 0721/352-1515
E-Mail-Adresse: annette.lutz@zg-raiffeisen.de

Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person erfolgen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wenn Sie Unterlagen zur Tagesordnung anfordern oder zur Hauptversammlung Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge machen wollen, bitten wir Sie, sich ausschließlich an folgende Adresse zu wenden:

 

Raiffeisen Baucenter AG
Frau Annette Lutz

Lauterbergstraße 1-5, 76137 Karlsruhe

Fax-Nr.: 0721/352-1515
E-Mail-Adresse: annette.lutz@zg-raiffeisen.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird die gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich machen. Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Donnerstag, 28.06.2012, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse eingehen, berücksichtigt.

 

Karlsruhe, im Juni 2012

Raiffeisen Baucenter AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: ZG Raiffeisen Baustoffe GmbH, Karlsruhe, Germany.