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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 25 Jul 2014 German Company Register, Germany
Text
FiNet Financial Services Network AGMarburgSehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlungam Mittwoch, 27. August 2014, 14.00 Uhr,
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. |
| 2. |
Beschlussfassung über den Vortrag des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2013 auf neue Rechnung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 957.212,55 auf neue Rechnung vorzutragen und folgenden Beschluss zu fassen: Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von EUR 957.212,55 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zum Vortrag des Bilanzverlustes sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG (" FiNet AG"), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich. |
| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
| 5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 der FiNet AG Die FiNet AG ist eine sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB), deren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 316 HGB). Der Abschlussprüfer ist deshalb für das Geschäftsjahr 2014 durch Beschluss der Hauptversammlung zu bestellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Der Prüfungsauftrag wird dem Abschlussprüfer unverzüglich nach dem Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat erteilt (§ 318 Abs. 1 S. 4 HGB). Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG |
| 6. |
Ersatzbestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes Das derzeitige Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Martin Lambeck, Stelle, Versicherungs- und Finanzmakler hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der FiNet AG erklärt, sein Amt mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 27. August 2014 niederzulegen. Das Aufsichtsratsmitglied wurde in der ordentlichen Hauptversammlung der FiNet vom 29. August 2012 in den Aufsichtsrat gewählt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte, dem Geschäftsjahr der Wahl folgenden Geschäftsjahr beschließt, in dem der Aufsichtsrat gewählt wurde. Das Aufsichtsratsmitglied ist somit bis zur ordentlichen Hauptversammlung der FiNet gewählt, die im Jahr 2017 über die Entlastung der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2016 entscheidet. Ersatzmitglieder wurden nicht gewählt. Das Aufsichtsratsmitglied ist somit vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Nachfolger kann für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt werden (§ 9 Abs. 2 Satzung FiNet AG). Es ist deshalb durch die Hauptversammlung ein Nachfolger zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite, dem Geschäftsjahr der Wahl folgenden Geschäftsjahr beschließt, die folgende Person als Mitglied des Aufsichtsrats der FiNet AG zu bestellen: Herrn Bertram Valentin, Unternehmensberater, Effeltrich. |
| 7. |
Beschlussfassung über die Schaffung neuen genehmigten Kapitals sowie die Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung Das auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2008 eingerichtete genehmigte Kapital nach § 4 Absatz 4 der Satzung ist teilweise ausgenutzt worden. Die entsprechende Ermächtigung des Vorstandes endete mit Ablauf des 1. Juni 2013. Der Vorstand soll auch künftig in die Lage versetzt werden, genehmigtes Kapital insbesondere (i) zur Beteiligung von Mitarbeitern einzusetzen, (ii) um neue Vermittler als Partner an der FiNet AG zu beteiligen und (iii) den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen durchzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen: |
| 7.1 |
Der Vorstand wird ermächtigt, nach Eintragung der Satzungsänderung über die Ermächtigung im Handelsregister, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2018 einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 390.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stamm-Namensaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
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| 7.2 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
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| 8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals I gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung |
| 8.1 |
Der Aufsichtsrat der FiNet AG hatte auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 2. Juni 2004 das Aktienoptionsprogramm 2004 (" AOP 2004") aufgelegt. Danach konnte der Aufsichtsrat bis zum 1. Juni 2009 Aktienoptionen ausgeben (Ziffer 1 c) AOP 2004). Die Ausübung von Bezugsrechten musste spätestens innerhalb von fünf Jahren ab dem Ausgabetag der Aktienoption erfolgen, somit spätestens bis zum Ablauf des 1. Juni 2014. Bis zum Ende dieser Laufzeit nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen entschädigungslos (Ziffer 2 d) AOP 2004). Bis zum Ablauf des 1. Juni 2014 sind keine, noch nicht erfüllten Optionsrechte ausgeübt worden. Etwa bestehende Optionsrechte sind somit verfallen. Das Bedingte Kapital I soll deshalb vollständig aufgehoben und die Satzung entsprechend angepasst werden. |
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| 8.2 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
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| 9. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals II gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung |
| 9.1 |
Der Aufsichtsrat der FiNet hat auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Juni 2009 das Aktienoptionsprogramm 2009 (" AOP 2009") aufgelegt. Danach konnte der Aufsichtsrat bis zum 1. Juli 2014 Aktienoptionen ausgeben (Ziffer 1 c) AOP 2009). Der Aufsichtsrat hat von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Ferner hat der allein bezugsberechtigte Vorstand Markus Neudecker gegenüber dem Aufsichtsrat auf den Bezug von Optionsrechten aus dem AOP 2009 verzichtet. Das Bedingte Kapital II soll deshalb vollständig aufgehoben und die Satzung entsprechend angepasst werden. |
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| 9.2 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen:
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Mit freundlichen Grüßen
Marburg, den 23. Juli 2014
FiNet AG
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: FiNet Financial Services Network AG, Marburg, Germany.