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Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg 6 Jul 2020 German Company Register, Germany

Text

T-Systems International GmbH

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55933

Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft als mitbestimmter Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) ist derzeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG besetzt, damit gehören ihm acht Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer und acht Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner an.

In Folge von Veränderungen in den Belegschaftszahlen sank die Arbeitnehmerzahl der Gesellschaft dauerhaft unter 10.000, bleibt aber über 2.000 Arbeitnehmer.

Damit wird der in § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG gesetzliche vorgesehene Schwellenwert von in der Regel mehr als 2.000, jedoch nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmern erreicht.

Als Geschäftsführung der Gesellschaft sind wir daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Der Aufsichtsrat ist nach unserer Ansicht nicht mehr nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG, sondern nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG zusammenzusetzen, also mit jeweils 6 Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern.

Der Aufsichtsrat wird nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, hier das Landgericht Frankfurt am Main, Zivilkammer anrufen.

 

Frankfurt am Main, 06.07.2020

Die Geschäftsführung

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: T-Systems International GmbH, Bonn, Germany.