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Bekanntmachung über die Einleitung eines Statusverfahrens nach §§ 97 ff. AktG analog und Beendigung des Aufsichtsrats Ureg 20 May 2026 German Company Register, Germany

Text

thyssenkrupp Automation Engineering GmbH

Essen

Bekanntmachung
über die Einleitung eines Statusverfahrens nach §§ 97 ff. AktG analog
und Beendigung des Aufsichtsrats

Gemäß § 97 Aktiengesetz (AktG) analog wird bekannt gemacht:

Bei der thyssenkrupp Automation Engineering GmbH ("Gesellschaft") besteht ein Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ("DrittelbG"), da die Gesellschaft bislang über mehr als 500 und weniger als 2.001 Arbeitnehmer verfügte und damit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bildung eines Aufsichtsrats nach Maßgabe des DrittelbG erfüllte.

Zwischenzeitlich ist die Zahl der Arbeitnehmer der Gesellschaft durch den Verkauf des Betriebsteils in Bremen sowie die Abgänge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum 30. April 2026 aus dem Geschäftsteil Batterie dauerhaft unter die gesetzliche Grenze von 500 Arbeitnehmern gesunken.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist der Ansicht, dass bei der Gesellschaft die Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG mit Wirkung ab dem 1. Mai 2026 entfallen ist.

Der Aufsichtsrat erlischt demgemäß, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG analog innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG analog zuständige Landgericht Essen anrufen.

 

Essen, 12. Mai 2026

thyssenkrupp Automation Engineering GmbH

Die Geschäftsführung

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: thyssenkrupp Automation Engineering GmbH, Bremen, Germany.