Frankfurt am Main
Die Atruvia AG mit Sitz in Frankfurt am Main lädt ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 24. Juni 2026, 10:30 Uhr, in den Campus Hub der Atruvia AG,
Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe
, ein.
Tagesordnung Hauptversammlung 2026
| 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025 mit Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
|
| 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist einen Jahresüberschuss von
aus.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 27.286.033,51 Euro aus dem Vorjahr schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von
wie folgt zu verwenden:
|
Ausschüttung von 3,80 Euro Dividende je Stückaktie des dividendenberechtigten Grundkapitals von 115.821.937,00 Euro für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 |
|
2.253.355 Stück x 3,80 Euro |
8.562.749,00 Euro |
|
Einstellen in die anderen Gewinnrücklagen |
45.000.000,00 Euro |
|
Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
34.257.989,63 Euro |
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 3,80 Euro je dividendenberechtigte Aktie vorsieht.
Die Zahlung der Dividende erfolgt vier Geschäftstage nach dem Tag der Beschlussfassung.
|
| 3 |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 4 |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 5 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2026 zu bestellen.
|
| 6 |
Sonstiges
|
Voraussetzungen für die Teilnahme
An der Hauptversammlung können nach Ziffer 19.1 der Satzung nur jene Aktionäre teilnehmen oder sich vertreten lassen, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter nachstehender Adresse eingegangen sein:
Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster
Es wird empfohlen, die Anmeldung vorzugsweise online unter nachstehender Internetadresse vorzunehmen:
Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre Aktionärsnummer sowie einen Zugangscode, welcher den übersandten Unterlagen entnommen werden kann. Die Aktionäre werden gebeten, das Aktionärsportal für ihre Anmeldung zu nutzen.
Die Aktionäre können sich durch einen von der Atruvia AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Hierfür müssen sich die Aktionäre zur Hauptversammlung über das oben beschriebene Verfahren angemeldet haben. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Atruvia AG ist über das Aktionärsportal (siehe Internetadresse oben) möglich. Aus organisatorischen Gründen ist die Bevollmächtigung des von der Atruvia AG benannten Stimmrechtsvertreters über das Aktionärsportal nur bis 23. Juni 2026, 18:00 Uhr, möglich - vorausgesetzt, die Anmeldung ist bis zum 17. Juni 2026, 24:00 Uhr, erfolgt.
Alternativ ist die Bevollmächtigung des von der Atruvia AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mittels Textform (§ 126b BGB) möglich und muss der Atruvia AG bis spätestens 23. Juni 2026, 18:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Die Aktionäre werden gebeten, möglichst das Aktionärsportal für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Atruvia AG zu nutzen.
Der benannte Stimmrechtsvertreter ist an Weisungen gebunden. Ohne Weisungen ist die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ungültig.
Auch die Bevollmächtigung einer anderen Person als den Stimmrechtsvertreter der Atruvia AG bedarf der Textform (§ 126b BGB) und ist über das Aktionärsportal (siehe Internetadresse oben) möglich. Bei Erteilung der Bevollmächtigung gegenüber der Atruvia AG in Textform (§ 126b BGB) muss diese der Atruvia AG unter vorstehender Adresse bis spätestens 23. Juni 2026, 18:00 Uhr, zugehen. Aus organisatorischen Gründen hat eine Bevollmächtigung einer anderen Person über das Aktionärsportal ebenfalls bis spätestens 23. Juni 2026, 18:00 Uhr, zu erfolgen - vorausgesetzt, die Anmeldung ist bis zum 17. Juni 2026, 24:00 Uhr, erfolgt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die unter vorgenannter Adresse bis spätestens zum Ablauf des 09. Juni 2026, 24:00 Uhr, zugehen, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Hinweise zum Datenschutz
Die Atruvia AG verarbeitet personenbezogene Daten der teilnahmeberechtigten Aktionäre, Stimmrechtsvertretern und Gästen („Teilnahmeberechtigte“) an der Hauptversammlung für die Zwecke der Teilnahme an der Hautversammlung, zur Erfüllung aktienrechtlicher Anforderungen sowie zur Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten (z.B. Stimmabgabe). Daneben werden die Daten auch zur Organisation der Hauptversammlung, insbesondere zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verarbeitet, so dass ein reibungsloser Ablauf der Hauptversammlung sichergestellt werden kann. Zur Organisation der Hauptversammlung gehört es auch, Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters der Atruvia AG entgegenzunehmen und bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung zu berücksichtigen. Die Atruvia AG verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zudem ggf. auch zur Erfüllung aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung erfolgt an die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG,
Unnamed street ??, 80687 München, Germany
, welche für die Atruvia AG als Auftragsverarbeiter tätig wird. Weiterhin kann die Atruvia AG personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften an weitere Empfänger übermitteln oder anderen Teilnahmeberechtigten zugänglich machen (z.B. Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister, Gewährung von Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis).
Ohne die für die Organisation der Hauptversammlung erforderliche Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann nicht an der Hauptversammlung teilgenommen werden; Teilnahmeberechtigte können keine Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Weitergehende Informationen zum Datenschutz können Sie können Sie unter
abrufen oder kostenlos bei der Atruvia AG unter folgender Adresse anfordern:
Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster
Jede(r) Teilnahmeberechtigte an der Hauptversammlung hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner/ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn/sie betreffender personenbezogener Daten, die auf der Grundlage einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wird Widerspruch eingelegt, wird die Atruvia AG die personenbezogenen Daten des/der Widersprechenden nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die Atruvia AG kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des/der Widersprechenden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch kann formfrei, unter Verwendung der oben genannten Kontaktdaten, eingelegt werden.
|