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Ordentliche Hauptversammlung Ureg17 Jul 2024 German Company Register, Germany

Text

gewoge AG

Aachen


Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 22. August 2024, 09:30 Uhr, in der Geschäftsstelle der gewoge AG,

Kleinmarschierstr. 54-58, 52062 Aachen
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates eingeladen.


Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung der gewoge AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der gewoge AG gemäß Anlage, die Bestandteil der Einladung ist, anzupassen.

Anlass der Satzungsanpassung ist die Änderung des § 108 (1) Nr. 8 der GO NRW durch den Landtag NRW am 28.02.2024. Die Neufassung dieser Vorschrift beinhaltet eine gemeinderechtliche Abkehr von der größenunabhängigen Verpflichtung von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung zur Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Satzung der, nach handelsrechtlichen Vorschriften nicht als große Kapitalgesellschaften geltenden, gewoge AG soll an die aktuelle Landesgesetzlage angepasst werden.

Im Übrigen wird die Satzung an zwischenzeitlich geänderte einzelne Bezüge auf die GO NRW angepasst.

Alle in der Anlage aufgeführten Satzungsänderungen dürfen vom Vorstand nur dann zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden, wenn der Rat der Stadt Aachen einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Satzung bis spätestens zum 15.12.2024 fasst.

2.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, des Lageberichts 2023, des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 4.683.524,17 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten, 100.000,00 € in eine freie Rücklage und 1.782.724,17 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 zu beschließen.

6.

Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028 fest zu stellen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

8.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich oder per E-Mail erteilt werden.


Aachen, 17. Juli 2024

Der Vorstand

 

Anlage zu TOP 1 der Einladung zur Hauptversammlung

Nachstehende Änderungen ( fett = Ergänzungen, [ ] = Wegfall) sollen in der Satzung vorgenommen werden.

§ 10 Absatz (2) Buchstabe d)
(d) den Jahresabschluss, den Lagebericht, sofern er nach handelsrechtlichen Vorschriften notwendig ist, und den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinnes gemäß § 16 dieser Satzung

§ 10 Absatz (2) Buchstabe e)
(e) den Wirtschafts- und Finanzplan für das laufende Geschäftsjahr sowie über den der Hauptversammlung vorzulegenden Vorschlag hinsichtlich der Feststellung einer fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 108 Absatz [3] 2 Ziffer 1 Buchstabe a und b GO NW

§ 13 Absatz (2) Buchstabe e)
(e) die Feststellung einer fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 108 Absatz [3] 2 Ziffer 1 Buchstabe a und b GO NW

§ 14 Absatz (2)
(2) Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang (Jahresabschluss) sowie den Lagebericht, sofern er nach handelsrechtlichen Vorschriften notwendig ist, in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des HGB für [große] Kapitalgesellschaften aufzustellen.

§ 14 Absatz (3)
(3) Der Vorstand hat den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang nebst Jahresabschluss und Lagebericht, sofern er nach handelsrechtlichen Vorschriften notwendig ist, sowie seinen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vorzulegen.

§ 14 Absatz (4)
(4) Den Rechnungsprüfungsämtern der kommunalen Aktionäre stehen die Befugnisse und Rechte gemäß §§ 44, 53 und 54 HGrG sowie gemäß § [103] 104 GO NW zu. Zum Zwecke der Wahrnehmung dieser Befugnisse und Rechte können sich die Rechnungsprüfungsämter zur Klärung von Fragen unmittelbar unterrichten und den Betrieb, die Bücher und die sonstigen Unterlagen der Gesellschaft einsehen.

§ 14 Absatz (5)
(5) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, sofern er nach handelsrechtlichen Vorschriften notwendig ist, und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Er hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten und dabei mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres geprüft hat. Er hat ferner zu dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses Stellung zu nehmen und am Schluss seines Berichtes zu erklären, ob er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen erhebt und ob er den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss billigt. Der Aufsichtsrat hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten.

§ 14 Absatz (8)
(8) Der Jahresabschluss, der Lagebericht, sofern er nach handelsrechtlichen Vorschriften notwendig ist, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinnes sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen.

§ 14 Absatz (9)
(9) Die Gesellschaft weist, vorbehaltlich weitergehender oder entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften, gemäß § 108 Abs. 1 Nr. [9] 8 GO NRW, im Anhang des Jahresabschlusses die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge und Leistungszusagen der Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder einer ähnlichen Einrichtung für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppe individualisiert aus.

§ 18
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Die Offenlegung des Jahresabschlusses richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Weiterhin sind die Bekanntmachungsverpflichtungen des § 108 Absatz [3] 2 Ziffer 1 Buchstabe c GO NW zu beachten.

 

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: gewoge AG, Aachen, Germany.