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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Ureg 24 Oct 2013 German Company Register, Germany

Text

Schweinfurt

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

28. November 2013 um 17:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Unnamed street ??, 97424 Schweinfurt, Germany

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

 

TAGESORDNUNG

1.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (§ 95 AktG). Die Aufsichtsräte werden von der Hauptversammlung gewählt.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

2.

Bericht über die wirtschaftliche Situation der Maincor AG

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 21. November 2013, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

Maincor AG
Hauptversammlung

Unnamed street ??, 97424 Schweinfurt, Germany

Telefax: +49 9721 65977-202
oder per E-Mail: hauptversammlung@maincor.de
oder online unter http://intranet.maincor.de/hauptversammlung (nur für Mitarbeiter der Maincor-Gruppe innerhalb des Firmennetzwerkes)

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft übermittelt werden.

 

Schweinfurt, im Oktober 2013

Maincor AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Maincor AG, Schweinfurt, Germany.