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Verschmelzung – Bekanntmachung nach § 62 UmwG Ureg28 Oct 2014 German Company Register, Germany

Text

HumanOptics AG

Erlangen

Verschmelzung - Bekanntmachung nach § 62 UmwG

Die HumanOptics AG hat am 21. Oktober 2014 einen Verschmelzungsvertrag mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der Dr. Schmidt Intraocularlinsen GmbH, abgeschlossen, wonach diese als übertragende Gesellschaft auf die HumanOptics AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wird. Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 sowie Abs. 2 UmwG weisen wir darauf hin, dass Aktionäre, die gemeinsam oder allein mindestens 5% des Grundkapitals der HumanOptics AG halten, das Recht haben, die Abhaltung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein entsprechendes Verlangen ist unter Nachweis des Anteilsbesitzes von Aktionären getrennt oder gemeinsam an die HumanOptics AG zu richten.

Der Verschmelzungsvertrag und die Jahresabschlüsse nebst Lageberichten der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften liegen in den Geschäftsräumen der Human Optics AG zur Einsicht durch die Aktionäre aus, wobei jeder Aktionär auch das Recht hat, die Erteilung kostenloser Abschriften der genannten Unterlagen zu verlangen.

 

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: HumanOptics AG, Erlangen, Germany.