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Einladung zur Hauptversammlung Ureg 8 May 2013 German Company Register, Germany

Text

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft

Sindelfingen

ISIN DE000A1MBDD7

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Montag, den 17. Juni 2013, um 12:30 Uhr, Einlass ab 12:00 Uhr
im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen,
Unnamed street ??, 71065 Sindelfingen, Germany

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter der Webadresse www.smw-ag.de/smb.0.html zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn der SM Beteiligungs Aktiengesellschaft in Höhe von € 177.592,38 wie folgt zu verwenden:

a)

Einstellung eines Betrages von EUR 72.000,00 in die gesetzlichen Rücklagen

b)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte Stückaktie; das sind bei insgesamt 2.600.000 Aktien EUR 104.000,00,

c)

Vortrag auf neue Rechnung von EUR 1.592,38

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Juni 2013, sodass eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Analog Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 stellt sich der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende zur Wiederwahl als Vorsitzender zur Verfügung. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

•

Professor Dr. Peter Steinbrenner, Affalterbach,

 

Direktor des Campus of Finance Institut für Finanzmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen - Geislingen

•

Florian Fenner, Potsdam, Fondsmanager

•
?????? ???????, Gechingen, Dipl.-Betriebswirt (BA) und Vorstand der
 
―

RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender)

―

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender)

―

SM Capital Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender)

―

Q-Soft Aktiengesellschaft, Gechingen

―

SM Domestic Property Aktiengesellschaft, Dresden

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 28. Mai 2013, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 10. Juni 2013, 24:00 Uhr, zugehen:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefon: (07031) 46909 - 60, Telefax: (07031) 46909 - 66
E-Mail: smb@smw-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefon: (07031) 46909 - 60, Telefax: (07031) 46909 - 66
E-Mail: smb@smw-ag.de

Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens im Internet unter der Webadresse www.smw-ag.de/smb.0.html zugänglich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2.600.000 Euro, welches in 2.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 2.600.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Sindelfingen, 4. Mai 2013

Der Vorstand

Reinhard Voss

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: SM Beteiligungs AG, Sindelfingen, Germany.