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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 Ureg20 May 2026 German Company Register, Germany

Text

Allgeier SE

München

ISIN DE000A2GS633
WKN A2GS63

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026

am

Dienstag, den 30. Juni 2026, 09:00 Uhr (MESZ),

im

NOVOTEL München Messe
Willy-Brandt-Platz 1
81829 München

 
I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Allgeier SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Allgeier SE und für den Konzern einschließlich der Angaben und Erläuterungen des Vorstands gemäß § 289a, § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Allgeier SE und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Allgeier SE per 31. Dezember 2025 in Höhe von EUR 49.922.646,52 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,00 je dividendenberechtigter
Stückaktie

=

EUR 11.044.708,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung = EUR 38.877.938,52
Bilanzgewinn = EUR 49.922.646,52

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 04. Mai 2026 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 456.905 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert eine Dividende von 1,00 € je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsehen wird.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2025 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2026, sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte, die bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlungen seines Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen:

5.1

Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie Prüfer für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

Die ARGENKO plus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird als Abschlussprüfer und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie als Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte der Gesellschaft und des Konzerns, die bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

5.2

Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts

Die ARGENKO plus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt, vorausgesetzt, dass der nationale Gesetzgeber eine Bestellung durch die Hauptversammlung vorsieht.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 und der Richtlinien 2004 / 109 / EG, 2006 / 43 / EG und 2013 / 34 / EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die noch in nationales Recht umzusetzen ist. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 S. 1 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025, einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers, ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/corporate-governance/

zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht einschließlich Prüfungsvermerk dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

HINWEISE ZUR TEILNAHME, STIMMRECHTSAUSÜBUNG UND AUSÜBUNG VON WEITEREN AKTIONÄRSRECHTEN

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Die Gesamtzahl der Aktien der Allgeier SE beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.501.613 Stück. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.501.613. Von diesen 11.501.613 Stimmrechten entfallen derzeit insgesamt 456.905 Stimmrechte auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen.

2.

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also am Dienstag, den 23. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ) in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:

Allgeier SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die Möglichkeit an, sich unter Beachtung der vorstehenden Anmeldefrist online über das InvestorPortal anzumelden, das sie über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

erreichen. Für den Zugang zum InvestorPortal benötigen die Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Passwort.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG unter Beachtung der vorstehenden Anmeldefrist auch über Intermediäre gemäß SRD II i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z. B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Änderungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis spätestens 29. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Die relevanten Zugangsdaten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben den im Aktienregister eingetragenen Aktionären übersandt.

Ein universell verwendbares Anmelde- und Vollmachts-, Weisungsformular, das auch für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zum Herunterladen zur Verfügung.

Aktionäre, die erst nach dem 9. Juni 2026, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister eingetragen sind, erhalten gemäß den gesetzlichen Regelungen keine Einladung übersandt. Einladungsunterlagen können aber von diesen Aktionären über die zuvor genannten Kommunikationswege angefordert werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Anforderung rechtzeitig erfolgen muss, um einen Versand der Einladung und eine Anmeldung bis zum Anmeldeschluss zu ermöglichen.

Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die sich über das InvestorPortal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail zukommen lassen.

3.

Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im Aktienregister

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Hinsichtlich der Ausübung von Rechten aus Aktien, insbesondere für das Teilnahme- und Stimmrecht, ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 23. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ) entsprechen, da aus abwicklungstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 (je einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 23. Juni 2026. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können Dritte zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch im Falle der Stimmrechtsbevollmächtigung sind vom Aktionär die in vorstehender Ziff. 2 (Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung) dargelegten Anforderungen zu erfüllen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

4.1

Bevollmächtigung eines Dritten

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich Ziff. 4.2).

Die Vollmacht und ihr Widerruf können bis zum 29. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ) unter folgender Adresse oder E-Mail Adresse zugehen:

Allgeier SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zudem besteht die Möglichkeit, die Bevollmächtigung online bis zum 29. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ) über das InvestorPortal zu übermittelt, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

erreicht werden kann. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist diese Funktion über das InvestorPortal geschlossen wird.

Darüber hinaus kann der Nachweis der Vollmacht auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.

4.2

Stimmrechtsvertretung durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten Personen (§ 135 AktG)

Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen und diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 Abs. 6 AktG.

4.3

Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten allen Aktionären an, sich durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Die Bevollmächtigung und die Weisungen sind in Textform zu erteilen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können insbesondere bis zum 29. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ) über das InvestorPortal, das unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

erreichbar ist, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist diese Funktion über das InvestorPortal geschlossen wird.

Vollmachten und Weisungen bzw. deren Widerruf oder Änderung sollen bis spätestens 29. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ) unter nachstehender Adresse (postalisch oder per E-Mail) eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können:

Allgeier SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Darüber hinaus sind auch am Tag der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich.

Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

4.4

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten auf mehreren Wegen Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. nach § 67c AktG über Intermediäre, 3. per E-Mail und 4. per Brief.

Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Vollmachten und Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen Charakter, derjenige zum Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter.

Rechte der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 des AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen (Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (5%) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Allgeier SE zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 30. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Allgeier SE
Vorstand
z. Hd. Herrn Sebastian Hohenester
Montgelasstraße 14
81679 München

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; zugänglich zu machende Wahlvorschläge nicht. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Allgeier SE
z. Hd. Herrn Sebastian Hohenester
Montgelasstraße 14
81679 München
E-Mail: hv@allgeier.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden alle nach § 126 AktG und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 15. Juni 2026 (24:00 Uhr, MESZ) unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaig zugänglich zu machender Begründung sowie eventueller Stellungnahme unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht. Wahlvorschläge müssen nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält (§ 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 des AktG).

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung sowie die in § 124a AktG genannten weiteren Informationen und Unterlagen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zum Download bereit.


München, im Mai 2026

Allgeier SE
Der Vorstand


Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung

Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Allgeier SE verarbeitet Daten von Aktionären und deren Vertretern unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu den ihnen gemäß der DSGVO zustehenden Rechten finden Aktionäre und deren Vertreter unter

https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung

 

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Allgeier SE, Munich, Germany.