Hannover
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 25. Juni 2009, 12.00 Uhr,
im Veranstaltungspark Kastanienhof,
Am Mittelfelde 102,
30519 Hannover,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses 2008
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aovo Touristik AG für das Geschäftsjahr 2008, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die SME Treuhand und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2008, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Esperantostraße 4,
30519 Hannover zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt bzw. ausgehändigt. Die Tagesordnung sowie die vorgenannten Unterlagen sind auch im Internet unter www.aovo.de veröffentlicht.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der Adresse
aovo Touristik AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
D-68259 Mannheim
Fax: +49 (0) 621/ 71 77 213
anmelden und ihren Aktienbesitz durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und die Bescheinigung müssen der Gesellschaft bis spätestens am 18. Juni 2009, dem 7. Tag vor der Hauptversammlung zugehen.
Stimmrecht / Stimmrechtsvertreter
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die schriftliche Form. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht allerdings kein Schriftformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Die aovo Touristik AG bietet ihren Aktionären daneben den Service an, sich entsprechend ihren Weisungen durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen zu können. Die Vollmachten sind schriftlich (an die unten genannte Adresse der Gesellschaft) oder per Telefax (an die unten genannte Faxnummer) zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat daher eine Eintrittskarte zu bestellen, das beiliegende Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und an die Gesellschaft zu senden oder per Telefax zu übermitteln.
Anträge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
aovo Touristik AG
Investor Relations
Esperantostraße 4
D-30519 Hannover
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den anderen Aktionären unter www.aovo.de unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer,
Unnamed street ??, 68259 Mannheim, Germany
, Fax 0621 / 70 99 07.
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