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Registration · Authorized signatory (ppa) (3) · CEO (1) · Member of the Executive Board (3) · Seat: Cologne · Legal form: AG · Name: Deutsche Lufthansa AG · Proxy policy · Corporate Purpose Hrcdd 22 Jun 2001 German Trade Register daily updates, Germany
Overview
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
a) Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft b) Köln c) Luftverkehr im In- und Ausland und der Betrieb aller mit der Luftfahrt und ihrer Förderung zusammenhängender Geschäfte und Einrichtungen; |
976.896.000,0 0 EUR |
a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. b) Vorstandsvorsitzender: |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: |
a) Aktiengesellschaft Satzung vom 06.01.1953 , zuletzt geändert am 16.06.1999 b) Der Vorstand wird ermächtigt, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 LuftNaSiG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien ist im Einvernehmen mit dem Ausichtsrat festzulegen und darf den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten. Eine Kapitalerhöhung nach dieser Vorschrift darf den Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Maßnahme nicht übersteigen. Der Vorstand wird ermächtigt unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 LuftNaSiG mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktionäre in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Anforderungen für die Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse erforderlich ist, und in der Reihenfolge des § 5 Abs. 3 LuftNaSiG unter Setzung einer angemessenen Frist mit Hinweis auf die andernfalls mögliche Rechtsfolge, der Aktien nach Maßgabe des § 5 Abs. 7 LuftNaSiG verlustig zu gehen, aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der von ihnen gehaltenen Aktien zu veräußern und die Veräußerung der Gesellschaft unverzüglich nachzuweisen. Die Aufforderung mit dem Hinweis auf die mögliche Rechtsfolge, der Aktien verlustigt zu gehen, hat hierfür eine Frist von mindestens vier Wochen vorzusehen. An Stelle der öffentlichen Bekanntmachung genügt die einmalige Einzelaufforderung an die betreffenden Aktionäre; dabei muß eine Nachfrist gewährt werden, die mindestens zwei Wochen seit dem Empfang der Einzelaufforderung beträgt. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 15. Juni 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 100.000.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital A); dabei können Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen werden. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 15. Juni 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Gundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 25.000.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital B). Die neuen Aktien werden ausschließlich den Mitarbeitern der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft und mit ihr verbundenen Unternehmen zum Erwerb angeboten. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Hautpversammlung hat zudem eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. § 4 der Satzung ist entsprechend um einen Abs. 6 ergänzt. Das Grundkapital ist um Euro 97.689.600 durch Ausgabe von bis zu 38.160.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hautversammlung vom 16. Juni 1999 von der Deutschen Lufthansa AG oder durch eine 100%ige unmittelbare oder mittelbare ausländische Beteiligungsgesellschaft bis zum 15. Juni 2004 begeben werden, von ihrem Wandlungs- und Optionsrecht Gebrauch machen. Die aus der Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrecht hervorgehenden Stückaktien der Gesellschaft sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Wandlungs- /Optionserklärung wirksam wird, dividendenberechtigt. |
a) 22.06.2001 Oppermann b) Tag der ersten Eintragung: 14.03.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.06.2001. |
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Deutsche Lufthansa AG, Cologne, Germany.