COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
WKN CBK100 / ISIN DE000CBK1001
Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien
und deren Verwendung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Die ordentliche Hauptversammlung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft hat am 15. Mai 2025 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 14. Mai 2030 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft und nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 4. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre) und 11 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien über multilaterale Handelssysteme und zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG) der Tagesordnung zu erwerben und zu verwenden.
Die auf Grund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ergibt sich aus der am 4. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft vom 15. Mai 2025.
Frankfurt am Main, im Mai 2025
COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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