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Einladung zur Hauptversammlung Ureg 12 Jun 2013 German Company Register, Germany

Text

Maincor AG

Schweinfurt

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

20. Juli 2013 um 13:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Unnamed street ??, 97424 Schweinfurt, Germany

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern ?????? ???????, ?????? ????????, ??? ??????? und ??????????? ???? Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsmitglied ?????? ????????? keine Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2012 dem Aufsichtsratsvorsitzenden eine Vergütung in Höhe von € 2.000,- und den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von jeweils € 1.000,- zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu gewähren.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Sicherheitenpoolvertrag vom 22.03.2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Sicherheitenpoolvertrag zwischen Schultze & Braun GmbH und Maincor/Mainpex-Gruppe vom 22.03.2013 zuzustimmen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Pickel & Mehler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schweinfurt, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, deswegen also mindestens bis zum 13. Juli 2013 zugehen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

Maincor AG
Hauptversammlung

Unnamed street ??, 97424 Schweinfurt, Germany

Telefax: +49 9721 65977-202
E-Mail: hauptversammlung@maincor.de
Anmeldung online unter http://intranet.maincor.de/hauptversammlung (nur für Mitarbeiter der Maincor-Gruppe innerhalb des Firmennetzwerkes)

Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft übermittelt werden.

 

Schweinfurt, im Juni 2013

Maincor AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: Maincor AG, Schweinfurt, Germany.