Leica Camera Aktiengesellschaft
Solms
ISIN DE000A0EPU98 (WKN A0EPU9)
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Freitag, den 28. November 2008, 10.00 Uhr, in der
Unnamed street ??, 35576 Wetzlar, Germany, ein.
I. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung für die ordentliche Hauptversammlung am 28. November 2008
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Leica Camera AG zum 31. März 2007 nebst Lagebericht (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und Konzernlagebericht (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) sowie Bericht des Aufsichtsrats
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| 2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Leica Camera AG zum 31. März 2008 nebst Lagebericht (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und Konzernlagebericht (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) sowie Bericht des Aufsichtsrats
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| 3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006/2007 die Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007 die Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008 die Entlastung zu erteilen.
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| 6. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 die Entlastung zu erteilen.
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| 7. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008/2009 zu bestellen.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
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In das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wurde aufgrund des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) vom 5. Januar 2007 die Regelung des § 30b WpHG (»Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung von Daten im Wege der Datenfernübertragung«) aufgenommen. § 30b Abs. 3 Nr. 1 WpHG ermöglicht den elektronischen Versand von Informationen an die Aktionäre. Voraussetzung für den elektronischen Versand von Informationen ist unter anderem die Zustimmung der Hauptversammlung.
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Um der Gesellschaft diese Form der Informationsübermittlung zu ermöglichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, diesen Zustimmungsbeschluss und zu diesem Zweck § 3 der Satzung neu zu fassen.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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| a) |
Der Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung an die Inhaber von im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zugelassenen Wertpapieren der Gesellschaft wird gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 1 lit. a des Wertpapierhandelsgesetzes zugestimmt.
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| b) |
§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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»§ 3 Bekanntmachungen und Informationen
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(1) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt.
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(2) Informationen an die Aktionäre sowie an die Inhaber von mit Aktien vergleichbaren Anlagewerten und von Zertifikaten, die Aktien vertreten, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden.«
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II. Teilnahmevoraussetzungen
Das Grundkapital der Leica Camera AG ist in 15.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Es bestehen mithin 15.000.000 Stimmrechte.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf (24.00 Uhr) des 21. November 2008 bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes unter folgender Adresse angemeldet haben:
Leica Camera AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49(0)89-21027-298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 7. November 2008 (0.00 Uhr) beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird durch das jeweilige depotführende Institut erstellt. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
III. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 9 AktG oder in § 135 Abs. 12 AktG in Verbindung mit
§ 125 Abs. 5 AktG genannte Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Das Formular ist auch im Internet unter http://www.leica-corporate.de/home/ abrufbar oder kann montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49(0)89-21027-222 kostenlos angefordert werden.
IV. Anträge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind zu richten an:
Leica Camera AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49(0)89-21027-298
E-Mail: gegenantraege@haubrok-ce.de
Fristgerecht unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG den anderen Aktionären im Internet unter der Adresse http://www.leica-corporate.de/home/ unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse veröffentlicht.
Im Interesse eines reibungslosen Versammlungsablaufs werden die Aktionäre gebeten, Fragen, die sie auf der Hauptversammlung an die Verwaltung richten möchten, möglichst vorab an die oben genannte E-Mail-Adresse zu übersenden.
V. Auslage in den Geschäftsräumen
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. März 2007 und zum 31. März 2008, die Lageberichte und die Konzernlageberichte, die erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie die Berichte des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007 und für das Geschäftsjahr 2007/2008 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (
Unnamed street ??, 35606 Solms, Germany
) zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner sind die genannten Unterlagen auch auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.leica-corporate.de/home/) kostenlos abrufbar. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
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