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Ordentliche Mitgliederversammlung Ureg31 May 2016 German Company Register, Germany

Text

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Hannover

 

Wir teilen mit, dass die

ordentliche Mitgliederversammlung
am Dienstag, 05. Juli 2016, 10:00 Uhr,
 

in der

Unnamed street ??, 30177 Hannover, Germany
, stattfindet. Wir laden unsere Mitglieder hiermit ein.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. für das Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats

2.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Konzernlagebericht

3.

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder

Herrn Prof. Dr. Gerd Geib und

Herrn Dr. Bernd Thiemann

endet mit Beendigung dieser ordentlichen Mitgliederversammlung.

Gemäß § 189 Absatz 2 S. 2 VAG setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, welche die Mitgliederversammlung als oberste Vertretung der Gesellschaft wählt.

Die Wahl erfolgt nach § 6 Ziff. 2 der Satzung für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgte, beginnt und mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Nach § 6 Ziff. 5 der Satzung ist die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds unabhängig von dem Bestellungszeitraum gemäß § 6 Ziff. 2 der Satzung auf den Schluss derjenigen ordentlichen Mitgliederversammlung, die der Vollendung des 75. Lebensjahres des betreffenden Mitglieds nachfolgt, beschränkt.

Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt

Herrn Prof. Dr. Gerd Geib
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater / wohnhaft in Kerpen

und

Herrn Dr. Bernd Thiemann
Vorsitzender des Vorstands i.R. der DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank AG, Frankfurt am Main / wohnhaft in Münster

zur Wahl vor.

Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschluss über die Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherungen, denen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung zugrunde liegen, die eine Prämienangleichungsklausel enthalten, sollen aufgrund des negativen Ertragsverlaufs mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode um 6 % erhöht werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die Wohngebäudeversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 zugrunde liegen, die keine Prämienangleichungsklausel enthalten, um denselben Prozentsatz gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Versicherungsbeiträge für Wohngebäudeversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 zugrunde liegen, die keine Prämienangleichungsklausel enthalten, gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode für Hauptfälligkeiten ab dem 01. Dezember 2016 um 6 % zu erhöhen.

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist gemäß § 9 Ziff. 3 der Satzung spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) schriftlich anzumelden. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Legitimation des Mitglieds durch Vorlage eines Mitgliederausweises, des Original-Versicherungsscheines oder in sonstiger Weise verlangt werden.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist berechtigt, wer zu dieser Zeit Mitglied ist und das Stimmrecht hat. Voraussetzung für das Stimmrecht ist, dass alle fälligen Beiträge gezahlt sind. Auf je volle EUR 5.000,00 der für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Beiträge entfällt eine Stimme.

Unabhängig von der Höhe des Beitrags hat jedes Mitglied mindestens eine Stimme, höchstens jedoch fünfzehn Stimmen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der Mitglied der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. sein muss. Die schriftliche Vollmacht muss spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) zugegangen sein. Ein Bevollmächtigter kann höchstens vier Mitglieder vertreten und einschließlich der eigenen nicht mehr als fünfzehn Stimmen.

Im Übrigen wird auf die Satzungsbestimmungen verwiesen.

 

Hannover, den 31. Mai 2016

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung VVaG, Hanover, Germany.