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Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss) Ureg 14 Jun 2016 German Company Register, Germany

Text

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE000500800?

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

(Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss)

Die Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft vom 9. Juni 2016 hat beschlossen, die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen anzupassen und zu ergänzen.

Danach ist der Vorstand nunmehr ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 250.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den Inhabern von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- oder Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Außerdem ist der Vorstand nunmehr auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder nach der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Die beschlossene Ermächtigung gilt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 15. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 der Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft vom 22. Mai 2015 und des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 3. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 10 der Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 9. Juni 2016.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 ist bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main hinterlegt.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2016

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: ADLER Real Estate GmbH, Berlin, Germany.