WESTGRUND Aktiengesellschaft
Remscheid
- Wertpapier-Kenn-Nr. A0HN4T -
- ISIN DE 000 A0HN4T3 -
Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
In Ergänzung zu der Mitteilung der WESTGRUND Aktiengesellschaft gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG vom 22. März 2011 teilt die WESTGRUND Aktiengesellschaft mit, dass die Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 28. Februar 2011 den Vorstand ermächtigt hat, bis zum 27. Februar 2016 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 (in Worten: Euro fünfzig Millionen) mit Wandlungsrecht oder mit in auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder einer Kombination dieser Instrumente auf insgesamt bis zu 4.150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der WESTRGUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND-Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.150.000,00 (in Worten: Euro vier Millionen einhundertfünfzigtausend) ("Schuldverschreibungen") nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Schuldverschreibungsbedingungen zu begeben.
Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Nähere Ausführungen hierzu befinden sich in der am 21. Januar 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung vom 28. Februar 2011 zu dem Tagesordnungspunkt 1.
Remscheid, im Dezember 2011
Der Vorstand
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