München
Wertpapier-Kennnummer: A2GS63
ISIN: DE000A2GS633
Bekanntmachung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO,
§ 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG
zur ordentlichen Hauptversammlung 2025
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
Mit Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger am 21. Mai 2025 wurden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 27. Juni 2025, um 9:00 Uhr (MESZ) im NOVOTEL
Unnamed street ??, 81829 München, Germany
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Nach der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger hat die Aktionärin Lantano Beteiligungen GmbH, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Allgeier SE übersteigt, nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass die Tagesordnung um weitere Punkte ergänzt wird.
Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2025 wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 um folgende weitere Tagesordnungspunkte ergänzt:
Tagesordnungspunkt 10:
Änderung von Ziffer 14.1 der Satzung bezüglich der Vergrößerung des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder
Die Aktionärin Lantano Beteiligungen GmbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Ziffer 14.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
"Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern."
Tagesordnungspunkt 11:
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Mit Eintragung der in Tagesordnungspunkt 10 (Änderung von Ziffer 14.1 der Satzung bezüglich der Vergrößerung des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder) vorgeschlagenen und in der Hauptversammlung zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister der Gesellschaft wird der Aufsichtsrat gemäß Art. 40 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 Satz 2 SEAG und Ziffer 14.1 der Satzung der Allgeier SE aus fünf Aufsichtsratsmitgliedern bestehen.
Es wird vorgeschlagen, für den Fall, dass die unter Tagesordnungspunkt 10 (Änderung von Ziffer 14.1 der Satzung bezüglich der Vergrößerung des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder) vorgesehene Satzungsänderung wirksam wird, folgende Person zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Achim Berg, Berater, wohnhaft in Hennef (Sieg)
Die Bestellung erfolgt gemäß Art. 46 SE-VO und Ziff. 14.2 der Satzung der Allgeier SE für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Bestellung erfolgt jedoch längstens für 6 Jahre.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Mitgliedschaften von Herrn Berg in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| 1. |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Giesecke+Devrient GmbH, München
|
| 2. |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Yoummday GmbH, München, Beirat
OneData GmbH, München, Beirat
Landefeld GmbH, Kassel, Beirat
|
Sämtliche Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft https://www.allgeier.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Auf der vorgenannten Internetseite sind zudem alle weiteren Informationen zugänglich, die den Aktionären vor der Hauptversammlung mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden müssen.
|