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Ordentliche Mitgliederversammlung Ureg 13 May 2024 German Company Register, Germany

Text

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Hannover


Wir teilen mit, dass die

ordentliche Mitgliederversammlung
am Mittwoch, 19. Juni 2024, 10:00 Uhr,
 

in der

Unnamed street ??, 30177 Hannover, Germany
, stattfindet. Wir laden unsere Mitglieder hiermit ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. für das Geschäftsjahr 2023 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats

2.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 nebst Konzernlagebericht

3.

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds

―

Herrn Dr. Thomas Birtel

endet mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung.

Die Amtszeit des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds

―

Herrn Dr. Josef Adersberger

endet ebenfalls mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung.

Gemäß § 189 Absatz 2 S. 2 VAG setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, welche die Mitgliederversammlung als oberste Vertretung der Gesellschaft wählt.

Die Wahl erfolgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgte, beginnt und mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt

―

Herrn Dr. Josef Adersberger; Geschäftsführer QAware GmbH, München; Beirat TWIP Venture Studio GmbH & Co. KG, München / wohnhaft in Grassau Rottau

und

―

Dr. Thomas Birtel; Vorsitzender des Vorstands i. R. der STRABAG SE, Wien / Österreich; Mitglied des Aufsichtsrats der Wienerberger AG, Wien / Österreich / wohnhaft in Mülheim an der Ruhr

zur Wahl vor.

Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Grundsatzbeschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung und die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 8 der Satzung - unter Aufhebung des Grundsatzbeschlusses über die Vergütung des Aufsichtsrats vom 2. Juli 2020 - für das Jahr 2024 und bis auf Weiteres wie folgt festzulegen:

Vergütung: EUR 50.000,00
Sitzungsgeld: EUR 1.000,00

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieser Beträge.

Das Sitzungsgeld wird für die körperliche Teilnahme und die Teilnahme via Medien an Sitzungen des Plenums des Aufsichtsrats gewährt.

Für die Mitgliedschaft im Personal- und Nominierungsausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 18.000,00 gewährt.

Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 25.000,00 gewährt.

Für die Mitgliedschaft im Risikoausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 18.000,00 gewährt.

Für die Mitgliedschaft im IT- / Digitalisierungsausschuss wird eine weitere Vergütung von EUR 18.000,00 gewährt.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse, die die gemeinsamen Sitzungen der jeweiligen Aufsichtsratsausschüsse der VHV Gruppe leiten, erhalten jeweils das Doppelte dieser Beträge. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied Mitglied in den Personal- und Nominierungs-, Prüfungs-, Risiko- und IT- / Digitalisierungsausschüssen weiterer Gesellschaften der VHV Gruppe ist, besteht der Anspruch auf Vergütung jeweils nur einmal für die Mitgliedschaft in den jeweils entsprechenden Personal- und Nominierungs-, Prüfungs-, Risiko- und IT- / Digitalisierungsausschüssen. Ein Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats nicht gewährt.

Eine auf die Vergütung und die Sitzungsgelder etwaig zu zahlende Umsatzsteuer wird erstattet.

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 für den Jahres- und den Konzernabschluss sowie für die Prüfung der Solvabilitätsübersicht auf Einzel- und Gruppenebene zu wählen.

Zudem schlägt der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen, vorausgesetzt, dass der nationale Gesetzgeber eine Bestellung durch die Mitgliederversammlung vorsieht.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlungen frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine, die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist gemäß § 9 Ziff. 3 der Satzung spätestens am 12. Juni 2024, 24.00 Uhr, der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) schriftlich anzumelden. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Legitimation des Mitglieds durch Vorlage eines Mitgliederausweises, des Original-Versicherungsscheines oder in sonstiger Weise verlangt werden.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist berechtigt, wer zu dieser Zeit Mitglied ist und das Stimmrecht hat. Voraussetzung für das Stimmrecht ist, dass alle fälligen Beiträge gezahlt sind. Auf je volle EUR 5.000,00 der für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Beiträge entfällt eine Stimme.

Unabhängig von der Höhe des Beitrags hat jedes Mitglied mindestens eine Stimme, höchstens jedoch fünfzehn Stimmen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der Mitglied der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. sein muss. Die schriftliche Vollmacht muss spätestens am 12. Juni 2024, 24.00 Uhr, der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) zugegangen sein. Ein Bevollmächtigter kann höchstens vier Mitglieder vertreten und einschließlich der eigenen nicht mehr als fünfzehn Stimmen.

Im Übrigen wird auf die Satzungsbestimmungen verwiesen.

Informationen zum Datenschutz für Mitglieder und Bevollmächtigte von Mitgliedern im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung

Die VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der von den Mitgliedern Bevollmächtigten auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (" DS-GVO") ist die

 

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
VHV-Platz 1
30177 Hannover
E-Mail: info@vhv.de

Den Datenschutzbeauftragten der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. erreichen Sie unter

 

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Datenschutzbeauftragte/r
VHV-Platz 1
30177 Hannover
E-Mail: datenschutzbeauftragter@vhv.de

Verarbeitet werden als personenbezogene Daten des jeweiligen Mitglieds insbesondere Name und Vorname, Wohnort bzw. Sitz, Anschrift, E-Mail-Adresse, gezahlte Beiträge, Daten zu den mitgliedschaftsbegründenden Versicherungsverträgen wie z.B. Versicherungsbeginn, Weisungen an Bevollmächtigte und vom jeweiligen Mitglied gestellte Fragen sowie Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Mitglied gegebenenfalls benannten Bevollmächtigten. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Mitgliedern insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur Mitgliederversammlung angegeben wurden, übermitteln auch die VHV Allgemeine Versicherung AG und die Hannoversche Lebensversicherung AG deren personenbezogene Daten an die VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung sowie für die Stimmrechtsausübung der Mitglieder rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. (c) DS-GVO i. V. m. § 191 VAG. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der Mitgliederversammlung erforderlich sind (z.B. statistische Erhebungen), auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DS-GVO).

Für die im Zusammenhang mit Mitgliederversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Die VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. löscht die personenbezogenen Daten der Mitglieder bzw. Bevollmächtigten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Soweit erforderlich, werden zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung externe Dienstleister mit Sitz in der EU beauftragt. Diese Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Mitglieder und Bevollmächtigten ausschließlich nach Weisung der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Mitglieder bzw. Bevollmächtigten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten der Mitglieder bzw. Bevollmächtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Dritten, insbesondere anderen Mitgliedern und Bevollmächtigten, im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis (§ 191 VAG i.V.m. § 129 AktG), im Rahmen der Bekanntmachung von Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (§ 191 VAG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG) sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Mitgliedern (§ 191 VAG i.V.m. §§ 126, 127 AktG).

In Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten können die Mitglieder und Bevollmächtigten von der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO sowie Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO verlangen. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. (f) DS-GVO verarbeitet, steht den Mitgliedern bzw. Bevollmächtigten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu. Die vorgenannten Rechte können die Mitglieder und Bevollmächtigten gegenüber der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

 

datenschutzbeauftragter@vhv.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Datenschutzbeauftragte/r
VHV-Platz 1
30177 Hannover

Zudem steht den Mitgliedern und Bevollmächtigten ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in

Unnamed street ??, 30159 Hannover, Germany
, nach Art. 77 DS-GVO zu.

 

Hannover, im Mai 2024

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung VVaG, Hanover, Germany.