European Companies Search Engine
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG Ureg16 Apr 2025 German Company Register, Germany
Text
acardo group AGDortmundHRB 15280Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie Vectron Systems AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10502 hatte der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar, ohne Hinzurechnungen nach § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Die acardo group AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten. Die Arrow HoldCo GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 133907 hatte der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die acardo group AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten. Die Shift4 Technology Limited (bisher firmierend als Source Ltd.), eine Gesellschaft nach maltesischem Recht, eingetragen im Malta Business Registry unter C 64916, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG vorsorglich in Ergänzung zur entsprechenden Mitteilung vom Juni 2024 mitgeteilt, dass ihr nach der Umfirmierung unverändert mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die Shift4 Malta Limited, eine Gesellschaft nach maltesischem Recht, eingetragen im Malta Business Registry unter C 111453, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG vorsorglich in Ergänzung zur entsprechenden Mitteilung vom Juni 2024 mitgeteilt, dass es sich bei dieser Gesellschaft um die ehemalige Credorax, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht der Britischen Jungferninseln, dort bisher eingetragen im Registry of Corporate Affairs unter Nr. 1384200, handelt, dass die Gesellschaft ihren Sitz durch grenzüberschreitenden Formwechsel unter Wahrung der Rechtsidentität von den Britischen Jungferninseln nach Malta verlegt hat, dass ihr unverändert mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die Shift4 Holdings Ltd., eine Gesellschaft nach maltesischem Recht, eingetragen im Malta Business Registry unter C 111429, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG vorsorglich in Ergänzung zur entsprechenden Mitteilung vom Juni 2024 mitgeteilt, dass es sich bei dieser Gesellschaft um die ehemalige Shift4 (BVI) Ltd., eine Gesellschaft nach dem Recht der Britischen Jungferninseln, dort bisher eingetragen im Registry of Corporate Affairs unter Nr. 2092181, handelt, dass die Gesellschaft ihren Sitz durch grenzüberschreitenden Formwechsel unter Wahrung der Rechtsidentität von den Britischen Jungferninseln nach Malta verlegt hat, dass ihr unverändert mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die S4 HoldCo., LLC, eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister (Division of Corporations) des Department of State von Delaware unter Nr. 5690276, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG sowohl in eigenem Namen als auch im Namen der S4 International Holdings LP mitgeteilt, dass sie als General Partner der S4 International Holdings LP, eines nicht rechtsfähigen Limited Partnerships nach dem Recht des Vereinigten Königreichs, eingetragen im Unternehmensregister des Vereinigten Königreichs (Company House) unter Nummer LP24012, für die S4 International Holdings LP mittelbar sowohl mehr als den vierten Teil der Aktien der acardo group AG als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG hält, und dass ihr bzw. der S4 International Holdings LP gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die Shift4 Payments, LLC, eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen in der Division of Corporations of the Department of State of Delaware unter Nr. 5504461, hatte der acardo group AG bereits im Juni 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die acardo group AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten. Ihr ist in anderem Zusammenhang mitgeteilt worden, dass die Shift4 Payments, LLC der einzige Limited Partner der S4 International Holdings LP ist. Die Shift4 Payments, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister (Division of Corporations) des Department of State von Delaware unter Nr. 7688391, hat der acardo group AG unter Korrektur ihrer Registernummer erneut gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die Rook Holdings, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister (Division of Corporations) des Department of State von Delaware unter Nr. 5504469, hatte der acardo group AG bereits im Juni 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die acardo group AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten. Herr Jared Isaacman, Easton, PA 18045, USA, hatte der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG bereits im Juni 2024 mitgeteilt, dass ihm mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG und dass ihm gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen sind. Die acardo group AG hat dazu bis heute keine abweichende oder ergänzende Mitteilung erhalten.
|
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: acardo group AG, Dortmund, Germany.