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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Ureg 26 Apr 2024 German Company Register, Germany

Text

team SE

Flensburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 28. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)

in der Campushalle Flensburg -
Unnamed street ??, 24943 Flensburg, Germany
,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (

Marie-Curie-Ring 2, 24941 Flensburg
) während der üblichen Geschäftszeiten sowie in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen kostenfrei übersandt. Sie werden auch in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (" SE-VO") i.V.m. § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 54.409.098,20 wie folgt zu verwenden:

a) EUR 1,94 Dividende je Stückaktie für 14.825.250 Stückaktien: EUR 28.760.985,00
b) Vortrag auf neue Rechnung: EUR 25.648.113,20

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Dividende soll daher am 31. Mai 2024 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Deloitte GmbH,

Unnamed street ??, 20354 Hamburg, Germany
, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderung

Die Satzung enthält heute in § 7 einen Katalog mit Geschäften und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen. Dieser Katalog soll in der Satzung gelöscht werden. Zustimmungspflichtige Geschäfte sollen zukünftig ausschließlich in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor:

§ 7 Absatz 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

Der bisherige Absatz 4 von § 7 rückt als neuer Absatz 3 auf und wird durch folgende Regelung ersetzt:

"(3)

Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand. Der Aufsichtsrat wird in der Geschäftsordnung des Vorstands bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen, u.a. .Regelungen zu Investitionen und Deinvestitionen sowie Akquisen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sowie Unternehmensverträge gemäß § 291 und § 292 Aktiengesetz, Finanzierungsverträge und zinstragende Verbindlichkeiten. Zudem kann der Aufsichtsrat jederzeit weitere bestimmte Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen."

II.
Ergänzende Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Vorlagen an die Aktionäre

Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (

Marie-Curie-Ring 2, 24941 Flensburg
) während der üblichen Geschäftszeiten sowie in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen kostenfrei übersandt. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden über die Internetseite

www.team.de/hv2024
 

zugänglich gemacht.

Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts, sind gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der team SE diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft in der Zeit von Freitag, den 19. April 2024, 00:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich Dienstag, den 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung der team SE erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am Dienstag, den 28. Mai 2024, verarbeitet und berücksichtigt. Wird ein Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung oder Belastung von Aktien der Gesellschaft gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung der team SE nicht fristgerecht gestellt oder unterbleibt die Zustimmung der Gesellschaft, über die der Aufsichtsrat gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der team SE beschließt, zu einer Übertragung oder Belastung der Aktien, gilt der im Aktienregister eingetragene Aktionär gegenüber der Gesellschaft als Aktionär.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder an eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt werden, der Widerruf dieser Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen dabei der Textform (§ 126b BGB).

Erfolgt die Vollmachtserteilung an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen (gemeinsam " professionelle Stimmrechtsvertreter"), gelten für die Bevollmächtigung die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, woraus sich abweichende Besonderheiten ergeben können. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung professioneller Stimmrechtsvertreter rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Aktionäre werden gebeten, für die Bevollmächtigung von Personen, die keine professionellen Stimmrechtsvertreter sind, das Vollmachtsformular zu verwenden, welches den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt wird und auch unter

www.team.de/hv2024
 

zum Download zur Verfügung steht.

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, genügt als Nachweis der Bevollmächtigung die Vorlage der Vollmacht an die Gesellschaft, soweit sich nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen etwas anderes ergibt.

Als Nachweis der Bevollmächtigung ist die Vorlage der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorlage der Vollmacht an die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden.

Die Bevollmächtigung kann auch nachgewiesen werden durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die nachfolgend genannte Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

team SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

Telefax: +49 (0)89 889 690 633

E-Mail: team@linkmarketservices.eu

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Teilnahmeberechtigte Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen dabei der Textform (§ 126b BGB). Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs auszuüben. Soweit eine eindeutige und ausdrückliche Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden, können aus organisatorischen Gründen spätestens bis 27. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), unter der vorstehenden im Abschnitt "Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte" genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung und steht auch unter

www.team.de/hv2024
 

zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus haben in der Hauptversammlung anwesende Aktionäre und deren Vertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Auskunftsrecht gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich und grundsätzlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbeteiligung wird durch Eintragung im Aktienregister nachgewiesen.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Freitag, den 3. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Postanschrift oder bei Nutzung der elektronischen Form (§ 126a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:

team SE
z.Hd. des Vorstands
Marie-Curie-Ring 2
24941 Flensburg
Deutschland

oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB): hauptversammlung@team.de

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter www.team.de/hv2024 zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge im Sinne von § 127 AktG zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern machen.

Die Gesellschaft macht zu veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und etwaig gesetzlich geforderter Angaben sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.team.de/hv2024
 

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge spätestens mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 13. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten Adresse zugehen:

postalisch:

team SE
z.Hd. Frau Svenja Meyer
Marie-Curie-Ring 2
24941 Flensburg
Deutschland

oder per Telefax:
+49 (0) 461 80710-9035

oder per E-Mail: hauptversammlung@team.de

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. der etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Eine Veröffentlichung kann außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten bzw. im Fall des Vorschlags einer juristischen Person als Abschlussprüfer die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers enthält.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Teilnahme an der Hauptversammlung verarbeiten wir personenbezogene Daten der jeweiligen Aktionäre (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist:

team SE
Marie-Curie-Ring 2
24941 Flensburg

Soweit wir uns zur Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit unter

www.team.de/hv2024
 

abgerufen oder vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse angefordert werden:

postalisch:
team SE
z.Hd. des Datenschutzbeauftragten
Marie-Curie-Ring 2
24941 Flensburg
Deutschland

per E-Mail:
datenschutz@team.de

 

Flensburg, im April 2024

team SE

- Der Vorstand -

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: team SE, Flensburg, Germany.