A. Friedr. Flender Aktiengesellschaft
Bocholt
- ISIN DE000A0BKP93 -
und
Siemens Aktiengesellschaft
Berlin und München
Bekanntmachung über die Fälligkeit
der Ausgleichszahlung nach § 304 Aktiengesetz
Am 14. Februar 2007 fand die ordentliche Hauptversammlung der A. Friedr. Flender AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2005 bis zum 30. September 2006 in Bocholt statt.
Nach § 4 Abs. 2 des zwischen der A. Friedr. Flender AG und der Siemens AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wurde damit am 15. Februar 2007 die von der Siemens AG gemäß § 4 Abs. 1 garantierte Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre der A. Friedr. Flender AG für das abgelaufene Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2005 bis zum 30. September 2006 in Höhe von EUR 3,17 je Stückaktie (mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,50 je Stückaktie) fällig.
Die ordentliche Hauptversammlung der A. Friedr. Flender AG vom 3. Februar 2006 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Siemens AG, gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung in das Handelsregister der A. Friedr. Flender AG beim Amtsgericht Coesfeld (HRB 9208) am 12. Dezember 2006 wirksam geworden. Ansprüche von Minderheitsaktionären auf ihnen in dem vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag garantierte Ausgleichszahlungen bleiben für den Zeitraum bis zur Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses unberührt.
Dementsprechend kommt gemäß § 4 Abs. 1 des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages für das laufende Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007 eine von der Siemens AG garantierte anteilige Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre der A. Friedr. Flender AG für den Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis zum 12. Dezember 2006 in Höhe von EUR 0,63 je Stückaktie (mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,50 je Stückaktie) zur Ausschüttung.
Die Auszahlung beider Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt
EUR 3,80 je Stückaktie
(mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,50 je Stückaktie)
erfolgt am 15. Februar 2007 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken. Zentrale Zahlstelle für die Ausgleichszahlung ist die Dresdner Bank AG.
Die Ausgleichszahlungen unterliegen bei inländischen Aktionären der Besteuerung nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes.
Bocholt, Berlin und München, im Februar 2007
A. Friedr. Flender Aktiengesellschaft Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Vorstand
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