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Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG Ureg25 Sept 2009 German Company Register, Germany

Text

Bosch Solar Energy AG

Erfurt

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der Bosch Solar Energy Aktiengesellschaft (vormals ersol Solar Energy Aktiengesellschaft) gibt gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:

 

Zwei Aktionäre haben gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juli 2009 gefassten Beschlüsse über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 (Tagesordnungspunkt 3), über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 (Tagesordnungspunkt 4) sowie über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Robert Bosch GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Tagesordnungspunkt 9) Anfechtungs- und (hilfsweise) Nichtigkeitsklage erhoben.

 

Die Klage ist vor dem Landgericht Erfurt, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 168/09 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht anberaumt.

 

Erfurt, im September 2009

Bosch Solar Energy Aktiengesellschaft

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Bosch Solar Services GmbH, Arnstadt, Germany.