Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG
München
Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
Auerbräu AG
Rosenheim
ISIN DE0005058507 / Wertpapier-Kenn-Nummer 505 850
Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. August 2009 der Auerbräu AG hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG, die mit 99,72 % am Grundkapital der Auerbräu AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist am 28. September 2009 in das für die Auerbräu AG beim Amtsgericht Traunstein geführte Handelsregister eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Auerbräu AG auf die Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG übergegangen. Gemäß § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu Ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Die Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der Auerbräu AG
eine Barabfindung von EURO 1.085,18
je auf den Inhaber lautender Stückaktie der
Auerbräu AG
zu zahlen.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Auerbräu AG an mit jährlich 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Das Landgericht München I hat die PriceWaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. Die PriceWaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kam zu dem Ergebnis, dass die festgelegte Barabfindung angemessen ist.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einer Depotbank in einem Streifbanddepot verwahren lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen, da die Übertragung der Aktien an die Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG und die Zahlung der Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs von den beteiligten Depotbanken veranlasst wird.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden der Auerbräu AG selbst verwahren, müssen ihre Aktien mit dem Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung
ab sofort
bei einer inländischen Niederlassung der
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
oder einer anderen Depotbank zur Weiterleitung an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen.
Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327 f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Auerbräu AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Auerbräu AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG übergegangen sind.
München, im Oktober 2009
Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
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