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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Ureg16 May 2007 German Company Register, Germany

Text

INEOS Deutschland GmbH

Gladbeck

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates


Der Geschäftsführer der INEOS Deutschland GmbH ist der Auffassung, dass gemäß dem Mitbestimmungsgesetz (§ 1 Abs.1 i.V.m. § 5 Abs.1 S.1 MitbestG) ein Konzernaufsichtsrat zu bilden ist. Betroffen sind hiervon die Konzerntochtergesellschaften INEOS Köln GmbH, Köln und die INEOS Melamines GmbH, Frankfurt.

Der Aufsichtsrat ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Bestehen Bedenken, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, können Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das zuständige Landgericht Essen anrufen.

 

Gladbeck, den 2. Mai 2007

INEOS Deutschland GmbH

Der Geschäftsführer



The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: INEOS Deutschland GmbH, Cologne, Germany.