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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg21 Nov 2022 German Company Register, Germany
Text
K+S Minerals and Agriculture GmbH Kassel Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der K+S Minerals and Agriculture GmbH nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist bisher nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz zusammengesetzt, das heißt aus jeweils sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer (insgesamt zwölf Aufsichtsratsmitglieder). Da die Zahl der nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes in der Regel bei der K+S Minerals and Agriculture GmbH beschäftigten Arbeitnehmer inzwischen mehr als 10.000 beträgt, ist der Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz zusammenzusetzen, das heißt aus jeweils acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer (insgesamt 16 Aufsichtsratsmitglieder). Der Aufsichtsrat wird wie zuvor beschrieben zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach der zum heutigen Datum erfolgten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen. Kassel, den 17.11.2022 K+S Minerals and Agriculture GmbH Die Geschäftsführung
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: K+S Minerals and Agriculture GmbH, Kassel, Germany.