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Ordentliche Mitgliederversammlung Ureg 8 Jun 2010 German Company Register, Germany

Text

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Hannover

Wir teilen mit, dass die

ordentliche Mitgliederversammlung
am Mittwoch, 14. Juli 2010, 10:00 Uhr,

 

in der

Unnamed street ??, 30177 Hannover, Germany
(gegenüber Constantinstraße 90), stattfindet. Wir laden unsere Mitglieder hiermit ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats

2.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009

3.

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Gemäß § 35 Absatz 2, 2. Halbsatz VAG setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, welche die Mitgliederversammlung als oberste Vertretung der Gesellschaft wählt.

Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit von Herrn Rechtsanwalt Fritz-Klaus Lange und Herrn Konsul Diplom-Ingenieur Paul Bauwens-Adenauer endet gemäß § 6 Ziff. 2 der Satzung mit Beendigung dieser Mitgliederversammlung.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 6 Ziffer 2 Satz 1 der Satzung für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgt, beginnt und mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung endet, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt

―

Herrn Rechtsanwalt Fritz-Klaus Lange,
Generalbevollmächtigter der Georgsmarienhütte Holding GmbH, Hamburg;
Geschäftsführender Gesellschafter der RGM Gebäudemanagement GmbH, Dortmund

―

Herrn Dr. Heinrich Dickmann,
Vorsitzender des Vorstands i.R. der VHV a.G., Hannover

zur Wahl vor.

Herr Dr. rer. pol. Reiner Hagemann hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Mitgliederversammlung am 14. Juli 2010 niedergelegt.

Die Wahl des Nachfolgers erfolgt für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgt, beginnt und nach § 6 Ziffer 4 der Satzung zum Ablauf der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds, das heißt in der ordentlichen Mitgliederversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, endet.

Der Aufsichtsrat schlägt

―

Herrn Diplom-Kaufmann Walter Derwald,
Geschäftsführender Gesellschafter der Derwald GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Dortmund;
Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes;
Präsident des Baugewerbeverbands Westfalen

als Nachfolger von Herrn Dr. rer. pol. Reiner Hagemann zur Wahl vor.

6.

Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung und die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 8 der Satzung wie folgt festzulegen:

Vergütung: 25.000,00 EUR
Sitzungsgeld: 750,00 EUR

Das Sitzungsgeld wird für die Teilnahme an Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats gewährt. Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird erstattet.

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) schriftlich anzumelden. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Legitimation des Mitglieds durch Vorlage eines Mitgliederausweises, des Original-Versicherungsscheines oder in sonstiger Weise verlangt werden.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist berechtigt, wer zu dieser Zeit Mitglied ist und das Stimmrecht hat. Voraussetzung für das Stimmrecht ist, dass alle fälligen Beiträge gezahlt sind. Auf je volle 5.000,00 EUR der für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Beiträge entfällt eine Stimme. Bei Mitgliedern gemäß § 3 Ziff. 1 Abs. 3 und 4 der Satzung werden die auf dasjenige Versicherungsverhältnis, das den Fortbestand der Mitgliedschaft begründet, gezahlten Beiträge berücksichtigt.

Unabhängig von der Höhe des Beitrags hat jedes Mitglied mindestens eine Stimme, höchstens jedoch fünfzehn Stimmen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der Mitglied der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. sein muss. Die schriftliche Vollmacht muss spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) zugegangen sein. Ein Bevollmächtigter kann höchstens vier Mitglieder vertreten und einschließlich der eigenen nicht mehr als fünfzehn Stimmen.

Im Übrigen wird auf die Satzungsbestimmungen verwiesen.

 

Hannover, den 08. Juni 2010

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung VVaG, Hanover, Germany.