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Ordentliche Hauptversammlung Ureg 18 Nov 2020 German Company Register, Germany
Text
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf GegenseitigkeitHannover
ordentlichen Hauptversammlung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für den HDI V.a.G. und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Berichte des Aufsichtsrats |
| 2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands zu entlasten. |
| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu entlasten. |
| 4. |
Feststellung der Wahl von Mitgliedergruppenvertretern |
Teilnahmebedingungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung die Mitgliedergruppenvertreter und die selbstvertretungsberechtigten Mitglieder berechtigt.
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung bestimmt sich nach dem Anteil an dem Gesamtbeitrag der Mitglieder des HDI V.a.G. aus dem direkt abgeschlossenen Geschäft im abgelaufenen Geschäftsjahr. Mitglieder, deren Versicherungsverhältnis nach § 4 Abs. 1 Satz 3 oder 4 der Satzung auf eine andere Gesellschaft übergegangen ist, werden für Zwecke der Berechnung des Stimmrechts mit dem aufgrund des übergegangenen Versicherungsverhältnisses an die andere Gesellschaft jeweils entrichteten Beitrag berücksichtigt. Mitglieder, deren Mitgliedschaft auf einem Versicherungsverhältnis beruht, das der HDI V.a.G. als Mitversicherer neben der HDI Global SE oder der HDI Versicherung AG (vormals HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG) abgeschlossen hat, werden für Zwecke des Stimmrechts mit dem gesamten an den HDI V.a.G. und die HDI Global SE bzw. die HDI Versicherung AG aufgrund dieses Versicherungsverhältnisses entrichteten Beitrags berücksichtigt. Die Summe dieser Beiträge fließt in den Gesamtbeitrag ein. Ein Beitrag in Höhe von je angefangenen 0,15 ‰ dieses so berechneten Gesamtbeitrages gewährt eine Stimme.
Mitglieder, deren Beitrag mindestens zwei Stimmen gewährt, können das Stimmrecht selbst ausüben. Sie müssen dies dem HDI V.a.G. mindestens eine Woche vor dem Tag der Hauptversammlung unter Angabe der Mitgliedsnummer und unter Beifügung einer schriftlichen Vollmacht im Original für die teilnehmenden Vertreter mitteilen. Vertreter können nur Mitglieder der Organe oder Arbeitnehmer des Mitglieds oder eines mit dem Mitglied verbundenen Unternehmens sein. Wenn das Mitglied seine Stimmrechte nicht selbst ausübt, werden seine Stimmen von dem zuständigen Mitgliedergruppenvertreter vertreten.
Die Mitgliedergruppenvertreter vertreten sämtliche Stimmen, die auf die von ihnen vertretene Mitgliedergruppe entfallen und die nicht von einzelnen Mitgliedern selbst nach dem vorstehenden Absatz ausgeübt werden. Sind mehrere Mitgliedergruppenvertreter für eine Mitgliedergruppe gewählt, werden die auf die Gruppe entfallenden Stimmen gleichmäßig auf die Mitgliedergruppenvertreter verteilt. Die Mitgliedergruppenvertreter sind berechtigt, einem anderen Mitgliedergruppenvertreter schriftlich Vollmacht für die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu erteilen.
Gem. § 13 Abs. 3 der Satzung werden die Mitgliedergruppenvertreter und die nach § 15 Abs. 2 der Satzung stimmberechtigten Mitglieder außerdem durch Brief unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.
Hannover, im November 2020
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie VVaG, Hanover, Germany.