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Aufsichtsrat Ureg 18 Jul 2012 German Company Register, Germany

Text

HDI Kundenservice AG

Köln

Bekanntmachung
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Aufgrund des Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf die HDI Kundenservice AG mit Sitz in Köln beschäftigt die Gesellschaft seit dem 01.07.2012 in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Der Vorstand ist daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstands nach dem Mitbestimmungsgesetz und nach Maßgabe von § 96 Abs. 11. Fall AktG mitbestimmungspflichtig zusammenzusetzen, also aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmer. Es gelten die Regelungen gemäß §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 MitbestG; danach setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Anteilseignervertretern, vier Arbeitnehmern des Unternehmens und zwei Vertretern von Gewerkschaften zusammen.

Insgesamt wird der Aufsichtsrat gemäß der zukünftig geltenden Regelung in der Satzung aus 12 Mitgliedern bestehen.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht innerhalb eines Monats von Antragsberechtigten gem. § 98 Abs. 2 AktG nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht angerufen wird, um eine Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu treffen.

 

Köln, 11.07.2012

Der Vorstand

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Iris Klunk

Barbara Riebeling

Ulrich Rosenbaum

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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: HDI Kundenservice AG, Cologne, Germany.