European Companies Search Engine

Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg12 Sept 2011 German Company Register, Germany

Text

PETROTEC AG

Borken

- ISIN DE000PET1111 -

Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der PETROTEC AG hat am 14. Juni 2011 beschlossen, den Vorstand im Wege einer Änderung von § 4 Absatz 2 der Satzung zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juni 2016 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt € 8.181.247,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Unter den in der Ermächtigung genannten Voraussetzungen ist der Vorstand dabei auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch bestehende, bis zum 22. Juni 2014 befristete Genehmigte Kapital I 2009 in § 4 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wurde mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapital 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat darüber hinaus durch Änderung der Satzung (Einfügung eines neuen § 4 Absatz 3) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der Beschlussfassung um bis zu € 8.181.247,00 durch Ausgabe von bis zu 8.181.247 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I 2011). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, die gemäß einer gleichzeitig beschlossenen Ermächtigung bis zum 13. Juni 2016 von der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen gegen bar begeben werden können. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 14. Juni 2011 bis zum 13. Juni 2016 gegen Bar ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 14. Juni 2011 bis zum 13. Juni 2016 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Unter den in der Ermächtigung genannten Voraussetzungen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Emissionen begebenden verbundenen Unternehmen der Gesellschaft festzulegen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die vorstehend genannten Satzungsänderungen bzw. Ermächtigungen wurden am 2. August 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Coesfeld eingetragen.

Der vollständige Text der von der Hauptversammlung angenommenen Vorschläge zur Beschlussfassung einschließlich der Einzelheiten der Regelungen, unter denen ein Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre jeweils möglich ist, ist in der Einladung zur Hauptversammlung enthalten und wurde unter den Tagesordnungspunkten 9 (Genehmigtes Kapital) und 10 (Bedingtes Kapital) am 6. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Borken, im September 2011

PETROTEC AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: PETROTEC AG, Borken, Germany.