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Einladung Hauptversammlung am 3. Juni 2008 Ureg 18 Apr 2008 German Company Register, Germany
Text
GBK Beteiligungen AktiengesellschaftGünther-Wagner-Allee 13,
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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2007
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres vom 01.01. bis zum 31.12.2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2007 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von EUR 1.235.437,43 wie folgt zu beschließen:
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EUR
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Bilanzgewinn per 31.12.2007 |
1.235.437,43 |
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je Stückaktie |
1.012.500,00 |
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Vortrag auf neue Rechnung |
222.937,43 |
Die Dividende wird am 6. Juni 2008 ausgezahlt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2007 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, einschließlich der im Geschäftsjahr 2007 ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Dr. Henneke F. Lütgerath und Herr Joachim Simmroß, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2007 Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr 2008 zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.06.2007 in Tagesordnungspunkt 10 sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals nebst Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge mit entsprechender Satzungsänderung
Zur Aufrechterhaltung der Flexibilität der Gesellschaft fasste die Hauptversammlung am 29.06.2007 unter Tagesordnungspunkt 10 einstimmig einen Beschluss über die Aufhebung des bisherigen und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals. Dem Beschlussvorschlag lag der bei der Einladung zur vorjährigen Hauptversammlung bestehende Status Quo zugrunde. Da die Höhe der Ausnutzung des vormaligen Genehmigten Kapitals und die entsprechende Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals zum Einberufungszeitpunkt noch nicht bekannt waren, wurde in der Tagesordnung zur vorjährigen Hauptversammlung insoweit die Anpassung des Beschlussantrags noch offen gehalten. Im Zusammenhang damit bestehen an der Wirksamkeit des vorgenannten Beschlusses Bedenken und er wurde deshalb vorsorglich nicht im Handelsregister eingetragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher analog zum Vorjahr die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals vor, wobei der im Vorjahr gefasste Beschluss zugleich vorsorglich aufgehoben werden soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| a) |
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2007 zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschluss über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie dazugehöriger Satzungsänderung) wird aufgehoben. |
| b) |
Es wird ein neues Genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen und dem-entsprechend als Abs. 5 in § 4 der Satzung (Grundkapital) wie folgt eingefügt: |
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Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Der Vorstand erstattet zu Tagesordnungspunkt 6 über die Gründe für den vorgeschlagenen Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge anlässlich der Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals den nachstehend vollständig abgedruckten Bericht gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
Mit der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 soll wieder ein Genehmigtes Kapital geschaffen werden, damit die Gesellschaft weiterhin in der Lage ist, ihre Eigenmittel flexibel zu stärken und auf Marktgegebenheiten reagieren zu können. Der Höchstbetrag des neuen Genehmigten Kapitals wird entsprechend der Vorschrift in § 202 Abs. 3 Satz 1 AktG mit der Hälfte des zur Zeit der Ermächtigung im Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft festgelegt. Macht die Verwaltung, was derzeit nicht konkret beabsichtigt ist, von der auf fünf Jahre befristeten Ermächtigung zur Erhöhung des Kapitals Gebrauch, so werden die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug angeboten; dies kann entweder unmittelbar oder auch mittelbar, wie in § 186 Abs. 5 AktG gestattet, über ein Emissionsunternehmen bzw. Emissionskonsortium geschehen. Der Beschlussvorschlag sieht weiter vor, dass der Vorstand jedoch bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht es, einen runden Emissionsbetrag und ein technisch einfach durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrages würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 Abs. 3 und 4 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 AktG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Dienstag, 27.05.2008, 24.00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen:
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GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
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Für den Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Dienstag, den 13.05.2008, 0.00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft).
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich (§ 126 BGB) zu erteilen. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit der Eintrittskarte übersandt, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zugesandt wird.
Anforderung von Unterlagen, Aktionärsanträge
Diese Hauptversammlungseinladung, der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 mit den in TOP 1 genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Vorstands zu TOP 6 stehen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger im Internet unter der Adresse www.gbk-ag.de zum Download bereit und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Die Anforderung von Unterlagen sowie eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:
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GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
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Anders adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig eingehende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden gemäß näherer Maßgabe von § 126 AktG nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.gbk-ag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 33.750.000,00 und ist eingeteilt in 6.750.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 6.750.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Hannover, im April 2008
GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: GBK Beteiligungen AG, Hanover, Germany.