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Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG Ureg1 Jul 2019 German Company Register, Germany
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gamigo AGHamburgBekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktGDie gamigo AG hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 27. September 2018, 31. Oktober 2018 und 13. Dezember 2018 an die Aktionäre der Gesellschaft dreimal die Aufforderung gerichtet, ihre vor dem 13. Juni 2016 ausgegebenen und wegen der Änderung der Satzungsregeln zur Vinkulierung von Aktien unrichtig gewordenen Aktienurkunden einzureichen. Aufgrund der Genehmigung des Amtsgerichts Hamburg vom 18. September 2018, Az. HRB 105628, Fall 44, werden hiermit alle vor dem 13. Juni 2016 ausgegebenen Aktienurkunden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Eine erneute Ausgabe von Aktienurkunden findet nicht statt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist in § 6.3 der Satzung i.V.m § 10 Abs. 5 AktG ausgeschlossen.
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