European Companies Search Engine

Aktualisierung der Entsprechenserklärung Ureg8 Aug 2025 German Company Register, Germany

Text

Medios AG

Berlin

AKTUALISIERUNG DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der Medios AG („Gesellschaft“) haben zuletzt am 24. März 2025 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘ in der Fassung vom 28. April 2022 (‚DCGK 2022‘) abgegeben.

Diese Erklärung wird hiermit aktualisiert und um folgenden Punkt ergänzt:

„Empfehlungen G.7 Satz 1 und G.8 DCGK 2022: Gemäß Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile Leistungskriterien für das bevorstehende Geschäftsjahr festlegen, die sich - neben operativen - insbesondere an strategischen Zielen orientieren. Nach Empfehlung G.8 DCGK 2022 soll eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein.

Der Aufsichtsrat der Medios AG hat - gestützt auf die Empfehlung des Vergütungsausschusses - im Rahmen einer Prüfung der aktuellen Vorstandsvergütung beschlossen, das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands anzupassen und das angepasste Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen („Vorstandsvergütungssystem 2025“). Die ordentliche Hauptversammlung 2025 hat das Vorstandsvergütungssystem 2025 am 27. Mai 2025 mit einer Mehrheit von 91,13 % des vertretenen Grundkapitals gebilligt. Ziel der Anpassung ist es, die Vorstandsvergütung auch weiterhin konsequent an den strategischen und operativen Zielen der Gesellschaft auszurichten und die Anforderungen an eine moderne, nachhaltige und transparente Vergütungsstruktur zu erfüllen.

Im Rahmen der Überprüfung - bei welcher der Aufsichtsrat durch einen externen Vergütungsberater unterstützt wurde - wurde festgestellt, dass die bisherige Zielstruktur der STI-Komponente nicht mehr in vollem Umfang den aktuellen strategischen Prioritäten und operativen Anforderungen der Gesellschaft entspricht. Im Mittelpunkt der Änderungen stehen daher die Anpassung der Short-Term-Incentive-Komponente (STI), um eine stärkere Ausrichtung auf die operativen Steuerungsgrößen und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu erreichen. Dazu hat der Aufsichtsrat beschlossen, die bisherige Zielgröße „anorganisches Wachstum“ durch die Kennzahl „Operativer Cash Flow“ zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Gewichtungen der einzelnen STI-Zielgrößen angepasst, um ein ausgewogenes Anreizsystem sicherzustellen.

Es ist vorgesehen, das Vorstandsvergütungssystem 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf bestehende Dienstverträge der Vorstandsmitglieder anzuwenden und dazu eine entsprechende Anpassung der Vorstandsdienstverträge vorzunehmen.

Die rückwirkende Anwendung des Vorstandsvergütungssystems 2025 führt zum Austausch einer STI-Zielgröße sowie zur Änderung der Gewichtung von bereits vereinbarten STI-Zielgrößen auch für das bereits laufende Geschäftsjahr 2025. Im Hinblick auf die Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK 2022 wird daher vorsorglich eine Abweichung erklärt.

Diese Maßnahmen erfolgen ausschließlich zur Umsetzung des Vorstandsvergütungssystems 2025 und der damit beabsichtigten Anpassung der STI-Zielgrößen an die operativen Steuerungsgrößen. Eine Anpassung von Zielwerten ist damit nicht beabsichtigt. Da jedoch eine neue STI-Zielgröße eingeführt wird, erfolgt vorsorglich auch eine Abweichungserklärung im Hinblick auf die Empfehlung G.8 DCGK 2022.“

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 24. März 2025 unverändert.

 

Berlin, 17. Juli 2025

Medios AG

Vorstand und Aufsichtsrat

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Medios AG, Berlin, Germany.