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Ordentliche Hauptversammlung Ureg15 May 2026 German Company Register, Germany
Text
TEAG Thüringer Energie AGErfurtWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der amDonnerstag, den 18. Juni 2026, um 11:00 Uhrin der Hauptverwaltung derTEAG Thüringer Energie AG, Raum Abbe/Zeiss,
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TEAG Thüringer Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (HGB) zum 31.12.2025, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025 (01.01.2025 bis 31.12.2025) |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2025 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses der TEAG Thüringer Energie AG für das Geschäftsjahr 2025 wird aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 136.923.235,96 € eine Dividende in Höhe von 31,03 € pro A-Aktie und 23,00 € pro B-Aktie (in Summe 71.660.847,13 €) an die Aktionäre ausgeschüttet, ein Betrag von 10.000.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB eingestellt und der Restbetrag in Höhe von 55.262.388,83 € auf neue Rechnung vorgetragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 30.06.2026.“ |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.“ |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.“ |
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| 5. |
Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main/Niederlassung Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 (01.01.2026 bis 31.12.2026) Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats: „Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main/Niederlassung Leipzig, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 (01.01.2026 bis 31.12.2026) bestellt.“ |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und gegen Ausgleichszahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung Die TEAG Thüringer Energie AG strebt an, ihr Grundkapital von 100.000.000,00 € um 2.565.014,00 € auf 102.565.014,00 € durch Ausgabe von 75.888 neuen auf Namen lautenden Stückaktien der Aktiengattung B (B-Aktien) gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Zur Zeichnung sämtlicher neuer Aktien sollen die Stadt Rudolstadt und die Thüga Aktiengesellschaft zugelassen werden. Es ist beabsichtigt, dass die Stadt Rudolstadt und die Thüga Aktiengesellschaft als Sacheinlage die derzeit von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile an der Energieversorgung Rudolstadt GmbH mit Sitz in Rudolstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 202422, (diese entsprechen einer Beteiligung von 51,0 % resp. 25,1% am Stammkapital der Energieversorgung Rudolstadt GmbH) in die TEAG Thüringer Energie AG einbringen. Die TEAG Thüringer Energie AG hält bereits 23,9 % am Stammkapital der Energieversorgung Rudolstadt GmbH und wird mit dem Erwerb der vorgenannten Geschäftsanteile deren Alleingesellschafterin. Die TEAG Thüringer Energie AG gewährt der Stadt Rudolstadt - jedoch nicht der Thüga Aktiengesellschaft - als Gegenleistung für die Einbringung des von ihr gehaltenen Geschäftsanteils an der Energieversorgung Rudolstadt GmbH zusätzlich zu neuen B-Aktien eine Ausgleichszahlung. Bei der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung soll das Bezugsrecht der übrigen Aktionäre ausgeschlossen werden. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands:
Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erstattet. Der Bericht ist von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der TEAG Thüringer Energie AG zur Einsicht durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift des Berichts erteilt. |
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| 7. |
Sonderbeschlussfassung der Aktionäre der Aktiengattung A über die Zustimmung zu dem Beschluss zu TOP 6 der Hauptversammlung der TEAG Thüringer Energie AG über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und gegen Ausgleichszahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung Zur Wirksamkeit des unter TOP 6 dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Beschlusses der Hauptversammlung der TEAG Thüringer Energie AG ist gemäß § 182 Abs. 2 AktG die Zustimmung der Aktionäre der Aktiengattung A durch Sonderbeschluss erforderlich. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Die Aktionäre der Aktiengattung A stimmen dem unter TOP 6 dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Beschluss der Hauptversammlung der TEAG Thüringer Energie AG zu.“ |
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| 8. |
Sonderbeschlussfassung der Aktionäre der Aktiengattung B über die Zustimmung zu dem Beschluss zu TOP 6 der Hauptversammlung der TEAG Thüringer Energie AG über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und gegen Ausgleichszahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung Zur Wirksamkeit des unter TOP 6 dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Beschlusses der Hauptversammlung der TEAG Thüringer Energie AG ist gemäß § 182 Abs. 2 AktG die Zustimmung der Aktionäre der Aktiengattung B durch Sonderbeschluss erforderlich. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Die Aktionäre der Aktiengattung B stimmen dem unter TOP 6 dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Beschluss der Hauptversammlung der TEAG Thüringer Energie AG zu.“ |
II. Hinweise
| 1. |
Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; besondere Voraussetzungen bestehen nicht. Aktionäre können ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihr Stimm- und Antragsrecht, in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Soweit eine Vollmacht an einen Intermediär im Sinne von
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| 2. |
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Abschriftverlangen sind per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. |
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| 3. |
Die Jahresabschlussunterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der TEAG Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30 in 99087 Erfurt, sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Eine Abschrift der Unterlagen wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. |
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| 4. |
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an unsere Hauptverwaltung, |
Erfurt, im April 2026
Der Vorstand
The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The latest known state is available on the following page: TEAG Thüringer Energie AG, Erfurt, Germany.