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Ordentliche Hauptversammlung der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G Ureg2 May 2008 German Company Register, Germany

Text

Berlin

Ordentliche Hauptversammlung der
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G.

am Mittwoch, dem 4. Juni 2008, 9.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Berlin


Tagesordnung

1.

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007

 
a)

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

b)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

c)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 
2.

Vorbericht des Vorstands über die weitere Entwicklung des Unternehmens im Jahre 2008

 
3.

Aufsichtsrat

 

Wahl gemäß § 20 a) der Satzung

 
4.

Mitgliedervertretung

 

Wahlen gemäß § 20 c) der Satzung

 
5.

Satzungsänderung

 

Die Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 124 Abs. 3 AktG zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung lauten:

zu 1 b):  Entlastung der Mitglieder des Vorstands

zu 1 c):  Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

zu 4.:     Wiederwahl der Herren
             Wilhelm H. Heineking, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Duisburg
             Horst Wälter, Kaufmann, Dortmund
             Zuwahl von Frau Diplom-Ingenieurin Ursula Hüffer, Architektin, Berlin

zu 5.:     § 4 Abs. I Satz 2 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

§ 4
Beteiligung am Überschuss

 

I.      .........................

 

      Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen zugewiesenen Beträge dürfen, soweit nicht ein Fall des § 6
      Absatz 2 vorliegt, nur für die Überschussbeteiligung der Versicherten verwendet werden.

 

II.     .........................

 


§ 6 soll wie folgt geändert werden:

§ 6
Ausgleich von Verlusten und Erhöhung der Deckungsrückstellung

 
I.

Schließt ein Jahr mit Verlust ab, so wird dieser

 
1.

aus anderen Gewinnrücklagen

2.

aus der Verlustrücklage gedeckt.

II.

Das Unternehmen ist nach Maßgabe des § 56 a VAG mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen berechtigt, die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungs-verträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder, wenn die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen, zur Erhöhung der Deckungsrückstellungen heranzuziehen.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats lautet:

zu 3.:  Wahl des Herrn Dipl.-Mathematiker Rainer Isringhaus,
          Direktor i.R., Frechen


Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 35 VAG in Verbindung mit dem Drittelbeteiligungsgesetz vom 18.5.2004 zusammen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmeberechtigt sind die satzungsgemäß gewählten Mitgliedervertreter.

 

Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G.

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: VOLKSWOHL-BUND LEBENSVERSICHERUNG VVaG, Dortmund, Germany.