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Aufsichtsrat Ureg4 Nov 2025 German Company Register, Germany

Text

TKMS ATLAS ELEKTRONIK GmbH

Bremen

Bekanntmachung
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Gemäß § 97 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer 1976 (MitbestG 1976) wird bekannt gemacht:

Bei der TKMS ATLAS ELEKTRONIK GmbH besteht ein Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG), da die Gesellschaft bislang über mehr als 500, aber weniger als 2.001 Arbeitnehmer verfügte und damit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bildung eines Aufsichtsrats nach Maßgabe des DrittelbG erfüllte.

Zwischenzeitlich ist die Zahl der Arbeitnehmer der Gesellschaft dauerhaft über die gesetzliche Grenze von 2.000 Arbeitnehmern gestiegen.

Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der Gesellschaft zur Folge, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer 1976 zu bilden hat.

Der Aufsichtsrat ist nach den §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG 1976, §§ 95, 96 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen und wird künftig aus zwölf Mitgliedern bestehen. Die eine Hälfte der Mitglieder ist nach den Bestimmungen des MitbestG 1976 zu wählen; die andere Hälfte der Mitglieder wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Bremen anrufen.

 

Bremen, 30. Oktober 2025

TKMS ATLAS ELEKTRONIK GmbH

- Ozegowski - - Jenckel -
Die Geschäftsführung

 

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: TKMS ATLAS ELEKTRONIK GmbH, Bremen, Germany.