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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg12 Apr 2010 German Company Register, Germany
Text
VARTA AktiengesellschaftHannoverEinladung zur ordentlichen HauptversammlungISIN DE000A0TGJ55
Wir laden hiermit alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 20. Mai 2010, 14.00 Uhr (MESZ), im Tagesordnung
Grundkapital und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 4.947.000,00 und ist eingeteilt in 4.947.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Teilnahme an der Hauptversammlung/Stimmrechtsvertretung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2010, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber unter dieser Adresse den von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des 29. April 2010, 00.00 Uhr (MESZ), Aktionär der VARTA AG waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die ordentliche Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die VARTA AG unter vorgenannter Adresse Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten werden Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung enthalten. Stimmkarten werden gegen Vorlage der Eintrittskarten beim Einlass zur Hauptversammlung ausgegeben. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG - in Abweichung von Ziffer 21 Satz 2 der Satzung - grundsätzlich der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, oder das auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/Investor/Hauptversammlung.php verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass sie eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch unter der E-Mail-Adresse info@ag.varta.com bis zum 19. Mai 2010, 12.00 Uhr (MESZ), übermittelt werden. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, genügt es jedoch, wenn die Vollmacht, die nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden darf, von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der oben genannten gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesem hinsichtlich der Vollmachtserteilung ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz genannten Institute, Unternehmen, Vereinigungen oder Personen beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Zudem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der VARTA AG benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des hierfür den Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung übersandten, auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckten Vollmachtsformulars erteilt werden oder unter Verwendung des auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/Investor/Hauptversammlung.php verfügbaren Vollmachtsformulars. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 19. Mai 2010, 12.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/Investor/Hauptversammlung.php folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein:
Anträge, Wahlvorschläge und bestimmte Rechte von Aktionären Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung sowie Anträge von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt (einschließlich Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers) sind ausschließlich zu richten an:
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 19. April 2010, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen, Anträge zu einem Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschläge von Aktionären mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 5. Mai 2010, 24.00 Uhr (MESZ). Den Aktionären steht ein gesetzliches Auskunftsrecht zu, das sie nur in der Hauptversammlung ausüben können. Weitergehende Erläuterungen zu Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträgen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschlägen sowie dem Auskunftsrecht der Aktionäre (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 127, 131 Abs. 1 AktG) finden sich auf der Internet-Seite der Gesellschaft http://company.varta.com/de/content/Investor/Hauptversammlung.php. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bei der Gesellschaft eingegangen und zugänglich zu machen sind, werden auf der Internet-Seite der Gesellschaft http://company.varta.com/de/content/Investor/Hauptversammlung.php veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unter derselben Internetadresse veröffentlicht. Veröffentlichung und Unterlagen Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 12. April 2010 veröffentlicht. Die in Tagesordnungspunkt 1. genannten Unterlagen sind über die Internet-Seite der Gesellschaft unter http://company.varta.com/de/content/Investor/Hauptversammlung.php zugänglich. Sie liegen zudem vom Tag der Einberufung an in den
Hannover, im April 2010 VARTA Aktiengesellschaft Der Vorstand
VARTA AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Burkhard Wollschläger
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The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: VARTA AG, Ellwangen (Jagst), Germany.
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