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Bezugsangebot an die Aktionäre der BF.direkt AG Ureg3 Dec 2009 German Company Register, Germany

Text

BF.direkt AG

Stuttgart

WKN: 549240
ISIN: DE0005492409

Bezugsangebot an die Aktionäre der BF.direkt AG

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der BF.direkt AG, Stuttgart, und stellt daher kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Die außerordentliche Hauptversammlung der BF.direkt AG ("Gesellschaft") hat am 1. Dezember 2009 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.250.000,00, eingeteilt in 2.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung auf EUR 225.000,00 herabzusetzen. Zugleich wird das auf EUR 225.000,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 225.000,00 auf bis zu EUR 450.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 225.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("neue Aktien"). Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 5,00 je Aktie (Gesamtausgabebetrag bis zu EUR 1.125.000,00) ausgegeben. Sie sind ab dem 1. Oktober 2009 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:1 - bezogen auf das herabgesetzte Grundkapital - zum Bezug anzubieten.

Aus abwicklungstechnischen Gründen wird die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte nach der Anzahl der alten, nicht konvertierten Aktien (ISIN: DE0005492409) vor der Kapitalherabsetzung berechnet. Da das Grundkapital der Gesellschaft bis zur Eintragung der Kapitalherabsetzung in 2.250.000 Aktien eingeteilt war, ergibt sich bei der Ausgabe von bis zu 225.000 neuen Aktien ein Bezugsverhältnis von 10:1, bezogen auf das noch nicht herabgesetzte Grundkapital.

Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen. Die innerhalb dieser Frist nicht bezogenen Aktien können ebenfalls zum Ausgabebetrag von EUR 5,00 je Stückaktie durch die Aktionäre über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus bezogen werden (Mehrbezug). Die Gesellschaft kann diese Angebote der Aktionäre zum Mehrbezug annehmen, soweit aufgrund der nicht vollständigen Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts noch Aktien aus der Kapitalerhöhung zur Verfügung stehen. Bei einer evtl. Überzeichnung des Mehrbezugs, d.h. in dem Fall, dass die Mehrbezugsangebote die Anzahl der aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts nicht bezogenen Aktien übersteigen, erfolgt eine Repartierung im Verhältnis der abgegebenen Zeichnungswünsche für den Mehrbezug. Die von Aktionären nicht gezeichneten Aktien werden von der Gesellschaft ausgewählten Investoren zur Zeichnung angeboten.

Wir geben hiermit unseren Aktionären die Möglichkeit, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom

4. Dezember 2009 bis 18. Dezember 2009 (jeweils einschließlich)

durch Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original in zweifacher Ausfertigung bei der BF.direkt AG, c/o Internationales Bankhaus Bodensee AG,

Unnamed street ??, 88045 Friedrichshafen, Germany
als Bezugsstelle auszuüben. Zeichnungsscheine werden üblicherweise durch die Depotbank zur Verfügung gestellt, können jedoch auch bei der Gesellschaft per Post (
Unnamed street ??, 70174 Stuttgart, Germany
) oder per E-Mail unter ir@bf-direkt.de angefordert werden. Der Bezugspreis - einschließlich des Bezugspreises für einen etwaigen Mehrbezug - ist bei Zeichnung, spätestens aber bis 18. Dezember 2009 (Zahlungseingang) auf das Sonderkonto BF.direkt AG bei der Internationales Bankhaus Bodensee AG, Kontonummer: 9103000004, BLZ: 651 102 00 unter der Angabe des Namens des Zeichners, dessen Wohnort und des Geburtsdatums einzuzahlen. Im Falle der Repartierung des Mehrbezugs werden zu viel geleistete Einzahlungen unverzüglich zurückerstattet.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am 3. Dezember 2009, 24:00 Uhr Aktien der Gesellschaft halten. Die Bezugsrechte werden für Aktien, die in Girosammelverwahrung gehalten werden, nach dem Stand 3. Dezember 2009, 24:00 Uhr durch die Clearstream Banking AG dem Depotkunden automatisch zugebucht. Als Bezugsrechtsnachweis für die neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 18. Dezember 2009 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto Nr. 7160 der DZ Bank AG zu Gunsten der 42003260 Internationales Bankhaus Bodensee AG, Depot-Nr. 999 999 9995 zu übertragen.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte findet ebenfalls nicht statt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Sofern der Zeichnungsschein oder die Depotbescheinigung der IBB nicht fristgerecht, d.h. bis 18. Dezember 2009, zugegangen, unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Bezugspreis nicht bis spätestens 18. Dezember 2009 (Zahlungseingang) auf dem angegebenen Sonderkonto unter Angabe des Namens des Aktionärs, dessen Wohnort und Geburtsdatum gutgeschrieben ist.

Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte wird, da die Kapitalherabsetzung noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, nach der Anzahl der Aktien vor Konvertierung, Stand 3. Dezember 2009, 24:00 Uhr berechnet, so dass auf jeweils 10 (zehn) alte Stückaktien (vor Konvertierung, ISIN DE0005492409) eine neue Stückaktie (ISIN DE000A1A6ZK6) zum Preis von EUR 5,00 bezogen werden kann. Soweit ein Aktionär eine nicht durch zehn teilbare Anzahl von Stückaktien hält, wird das gesetzliche Bezugsrecht des Aktionärs dahingehend verbessert, dass er zur Zeichnung der nächst höheren durch zehn teilbaren Anzahl von Aktien berechtigt ist.

Berechtigte Aktionäre können über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus ein verbindliches Angebot zum Bezug weiterer neuer Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 5,00 je neue Aktie abgeben (Mehrbezug), in dem sie unter Verwendung des Zeichnungsscheins ihr verbindliches Angebot gegenüber der Gesellschaft innerhalb der oben genannten Bezugsfrist erteilen. Die Konditionen der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts gelten entsprechend für den Mehrbezug. Die Gesellschaft kann das Angebot zum Mehrbezug, abhängig von der Anzahl der nach Ende der Bezugsfrist noch zur Verfügung stehenden Aktien, ganz oder teilweise annehmen.

Die Zusendung des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar. Die Gesellschaft wird diese Angebote nur annehmen, wenn ihr eine Anzahl von mindestens 150.000 neuen Aktien zur Zeichnung angeboten worden ist. Wird diese Mindestanzahl nicht bis zum Ablauf des 31. Januar 2010 erreicht, wird gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. Dezember 2009 der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ungültig.

Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Bezieher neuer Aktien erhalten daher eine Gutschrift auf ihrem Depotkonto.

Wichtige Hinweise:

Die Lieferung der Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung und Herstellung der Sammelverwahrung der neuen Aktien sowie nach Durchführung der Kapitalherabsetzung.

 

Stuttgart, im Dezember 2009

BF.direkt AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: BF.direkt AG, Stuttgart, Germany.

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