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Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung Ureg4 Oct 2024 German Company Register, Germany

Text

OCEANERGY AG

Stuttgart

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Montag, den 4. November 2024, um 10:00 Uhr (MEZ)

in
Unnamed street ??, 70327 Stuttgart, Germany
(Räumlichkeiten der Gesellschaft im 1. OG)

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.


Hinweis:

Die Aktionärin OCEANERGY INNOVATION GmbH hat mit Schreiben vom 30. September 2024 die Einberufung einer Hauptversammlung für den 4. November 2024 gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) mit den nachfolgenden Tagesordnungspunkten verlangt (Einberufungsverlangen). Dem Einberufungsverlangen kommt die Gesellschaft gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.


Tagesordnung

1.

Überprüfung der Beschlüsse des 3.9.2024 bezüglich der Mitglieder des Aufsichtsrats und eventuelle Neuordnung

2.

Überprüfung der Beschlüsse des 3.9.2024 bezüglich der Umwandlung von Aktien in Vorzugsaktien

3.

Einsetzen eines Sonderprüfers gem. § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Durchführung einer Hauptversammlung am 27.06.2024, insbesondere der Prüfung von Schadensersatzansprüchen in diesem Zusammenhang. Überprüfung des Verhaltens des Versammlungsleiters Hr. Voit-Nitschmann auf der ordentlichen Hauptversammlung am 3.9.2024, insbesondere der Nichtzulassung von Anträgen zur Geschäftsordnung und von regulären Anträgen, über die er jeweils die Abstimmung verweigerte, insbesondere der Prüfung von Schadensersatzansprüchen in diesem Zusammenhang

4.

Klarstellung der Namensrechte "Oceanergy" inklusive daraus abgeleitete Rechte. Übertrag der oceanergy.ag domain

5.

Ordnungsgemäße Rückgabe der an die OCEANERGY AG in 2021 temporär verliehenen Mitarbeiter der Advanced Kiteboarding School (Pty) Ltd.

6.

Weiterführende Befragung von Ulrich Dobler zu den Vorgängen rund um die "Freistellung" von Vorstand Dr. Reiners am 11.4.2024

7.

Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Herrn Ulrich Dobler

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind. Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserklärung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erteilen. Aktionäre können an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und auch ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben (Online-Teilnahme).

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft schriftlich unter der

Unnamed street ??, 70327 Stuttgart, Germany
, oder per E-Mail an info@oceanergy.com zu übersenden. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft zugehen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die OCEANERGY AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Aktienanzahl) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") gelten europaweit Regelungen zum Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die OCEANERGY AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DSGVO. Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@oceanergy.com geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Stuttgart, im Oktober 2024

OCEANERGY AG

Der Vorstand

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: OCEANERGY AG, Stuttgart, Germany.

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