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Aufsichtsrat Ureg12 Feb 2025 German Company Register, Germany

Text

Vishay Europe GmbH

Selb

Bekanntmachung
der Geschäftsführung der Vishay Europe GmbH über die Bildung und
Zusammensetzung eines Aufsichtsrats gemäß §§ 27 EGAktG, 97 Abs. 1 AktG

Die Vishay Europe GmbH, Dr.-

Unnamed street ??, 95100 Selb, Germany
, AG Hof HRB 1480 (" Gesellschaft") hat aktuell einen Aufsichtsrat gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (" DrittelbG").

Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften beschäftigen zurzeit insgesamt in der Regel mehr als 2.000, jedoch weniger als 10.000 Arbeitnehmer in Deutschland. Daher liegen nach Ansicht der Geschäftsführung die Voraussetzungen für die Bildung eines Aufsichtsrats in der Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (" MitbestG") vor.

Die Geschäftsführung ist daher der Ansicht, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat nicht mehr nach dem DrittelbG, sondern nach dem MitbestG einzurichten ist. Nach §§ 27 EGAktG, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1, Abs. 3, 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG muss der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Ansicht der Geschäftsführung aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer, d. h. insgesamt aus zwölf Mitgliedern bestehen.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft zu bestimmen, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat mit insgesamt zwölf Mitgliedern zu bilden ist, wobei sechs Mitglieder von der Gesellschafterversammlung bestellt und sechs Mitglieder nach den Bestimmungen des MitbestG durch die Arbeitnehmer gewählt werden.

Der Aufsichtsrat wird gebildet und nach diesen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach §§ 27 EGAktG, 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach §§ 27 EGAktG, 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Hof) anrufen.

 

Selb, im Februar 2025

Vishay Europe GmbH

Die Geschäftsführung / Management Board

Stephan Solheid

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Vishay Europe GmbH, Selb, Germany.

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