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Einladung zur 24. ordentlichen Hauptversammlung Ureg18 Jul 2024 German Company Register, Germany

Text

Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG

Schwäbisch Hall


An alle Aktionäre der
Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft
Schwäbisch Hall AG

EINLADUNG ZUR 24. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

DER BÄUERLICHEN ERZEUGERGEMEINSCHAFT SCHWÄBISCH HALL AG

AM MITTWOCH, DEN 21.08.2024 UM 14:00 UHR

IM FESTSAAL AM ERZEUGERSCHLACHTHOF,
RAIFFEISENSTRASSE 12, 74523 SCHWÄBISCHHALL-HESSENTAL


Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Rudolf Bühler

2.

Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden

4.

Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 mit Vorstellung des Jahresabschluss 2023

5.

Kapitalerhöhung zur freiwilligen Zeichnung

Zu 5. "Schaffung von weiterem genehmigten Grundkapital:

Das Grundkapital der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG beträgt derzeit EUR 4.574.500,00 (EURO Viermillionenfünfhundertvierundsiebzigtausendfünfhundert). Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.574.500,00 um EUR 2.000.000,00 auf EUR 6.574.500,00 zu erhöhen"

§ 5 der Satzung soll folgenden neuen Absatz 3 erhalten:

3. Der Vorstand wird bis zum 20.08.2029 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 2.000.000 € (in Worten: Zweimillionen Euro) durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 500,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und dabei den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu zahlende Entgelt und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.

Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 AktG.

 

Der Vorstand erstattet folgenden Bericht zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung:

"Die dem Vorstand zu erteilende Ermächtigung sieht den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre vor, damit der Vorstand in der Lage ist, im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft von der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch zu machen. Durch die Begebung neuer Aktien soll die Möglichkeit geschaffen werden, der Gesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung weiteres Grundkapital zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang hat sich insbesondere die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall w.V. zu einer Übernahme neuer Aktien und zur Einbringung weiteren Kapitals in die Gesellschaft bereit erklärt. Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall w.V. hat sich darüber hinaus bereit erklärt, von ihr übernommene neue Aktien an interessierte Aktionäre der Gesellschaft zu denselben Konditionen weiter zu begeben, sofern diese Aktionäre ihre derzeitige Beteiligungsquote aufrechterhalten wollen (Verwässerungsschutz). Die vorgesehene Ermächtigung ermöglicht es Vorstand und Aufsichtsrat, die vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, wenn und sobald dies aus unternehmerischer Sicht im Interesse der Gesellschaft liegt. Zu den jeweiligen Ausgabebeträgen sind im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben möglich, da derzeit noch offen ist, wann und inwieweit das genehmigte Kapital in Anspruch genommen wird. Der Vorstand wird de Ausgabebetrag unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sowie des jeweiligen Zwecks angemessen festsetzen."

6.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Änderung der Fassung von § 5 der Satzung der Gesellschaft (Grundkapital):

"Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) nach vollständiger und teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend zu ändern."

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Wj 2023

Zu 7. "Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die SOLIDA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neuhof, als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2023 vor."

8.

Anträge/Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.149 Aktien in Form von Stückaktien/Stimmrechten mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils 500,00 Euro.


Schwäbisch Hall, den 15.07.2024

Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG

Christian Bühler
Vorstandsvorsitzender
Nadine Bühler
Vorstand
Daniel Bronner
Vorstand
Rudolf Bühler
Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

The filing refers to a past date, and does not necessarily reflect the current state. The current state is available on the following page: Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG, Wolpertshausen, Germany.

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